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Minijob 2027: Was ein Minijobber die GmbH als Arbeitgeber kostet

Minijob 2027: Verdienstgrenze, Pauschalbeiträge, Pauschsteuer und Umlagen – was ein Minijobber Ihre GmbH über den Lohn hinaus kostet, mit Rechenbeispiel.

Von der Bilanzboss-Redaktion · veröffentlicht am · Stand der Angaben:

Eine Aushilfe räumt in einem kleinen Laden Gemüsekisten ein – was ein Minijob den Arbeitgeber 2027 kostet

Kurz gesagt

Ein Minijob kostet die GmbH als Arbeitgeber mehr als den Lohn. Auf den Verdienst kommen pauschal 15 Prozent für die Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer und ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, dazu kleine Umlagen und die Unfallversicherung.

Die Verdienstgrenze folgt dem Mindestlohn: Bei 14,60 € je Stunde im Jahr 2027 liegt sie bei 633 € im Monat.

Was ein Minijob ist und wo 2027 die Grenze liegt

Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit kleinem Verdienst. Für sie gelten eigene, einfache Regeln: Der Arbeitgeber zahlt feste Prozentsätze auf den Lohn, der Beschäftigte bekommt seinen Lohn fast ohne Abzüge. Entscheidend ist, dass der Verdienst im Monat eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Wie viele Stunden im Monat 2027 drin sind

Die Grenze ist keine feste Zahl mehr. Sie wird aus dem gesetzlichen Mindestlohn gerechnet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit. Für 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 € je Stunde.

Daraus ergibt sich eine Grenze von 633 € im Monat, nach 603 € im Jahr 2026. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann damit höchstens 43 volle Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.

Gelegentliches Überschreiten der Grenze

Verdient der Minijobber in einem Monat mehr als 633 €, bleibt es nur dann ein Minijob, wenn das gelegentlich und unvorhersehbar geschieht, etwa weil eine Kollegin krank wird.

Ein geplanter höherer Verdienst macht aus dem Minijob eine Beschäftigung, die der Sozialversicherung in vollem Umfang unterliegt. Bis 2.000 € im Monat gilt dann ein Übergangsbereich, in dem der Beschäftigte geringere Beiträge zahlt als sonst.

Bei jeder Erhöhung des Mindestlohns lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag. Eng wird es bei Verträgen genau an der Grenze, zu denen Zuschläge oder Sonderzahlungen kommen.

Schaubild: Minijob-Grenze, Mindestlohn und Stunden je Monat für 2026 und 2027JahrMindestlohnGrenzeStunden202613,90 €603 €43202714,60 €633 €43

Was der Arbeitgeber auf den Lohn drauflegt

Anders als bei einer gewöhnlichen Beschäftigung trägt beim Minijob fast alles der Arbeitgeber, als feste Prozentsätze vom Lohn.

  • Krankenversicherung.Der Pauschalbeitrag fällt an, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist; ist er privat versichert, entfällt er. Bis Ende 2026 betrug er 13 Prozent. Für 2027 hat der Gesetzgeber ihn neu geregelt, die Höhe stand am 13.10.2026 noch nicht fest. Diesen Teil rechnet Bilanzboss noch nicht.
  • Rentenversicherung: 15 Prozent.Diesen Teil trägt der Arbeitgeber. Der Minijobber selbst zahlt 3,6 Prozent aus seinem Lohn dazu, weil der volle Beitragssatz bei 18,6 Prozent liegt (Stand 13.10.2026). Den Eigenanteil behält die GmbH vom Lohn ein und führt ihn mit ab.Der Minijobber kann sich davon befreien lassen. Dann bekommt er den vollen Lohn ausgezahlt, am Anteil des Arbeitgebers ändert sich nichts.
  • Pauschsteuer: 2 Prozent.Mit ihr ist die Lohnsteuer für diesen Lohn abgegolten. Sie geht nicht an das Finanzamt, sondern zusammen mit den Beiträgen an die Minijob-Zentrale.
  • Umlagen.Drei kleine Umlagen kommen dazu. Sie heißen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage. Im Jahr 2026 lagen sie bei 0,8 Prozent, 0,22 Prozent und 0,15 Prozent. Die Sätze für 2027 waren am 13.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Sie stehen erst fest, wenn sie amtlich bekannt gegeben sind.
  • Unfallversicherung.Jeder Beschäftigte ist über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert, auch der Minijobber. Der Beitrag hängt von der Branche ab und wird nachträglich für das ganze Jahr abgerechnet. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht.

Befreiung von der Rentenversicherung

Lässt sich der Minijobber befreien, bekommt er seinen Lohn ohne Eigenanteil ausgezahlt. Für die GmbH ändert sich nichts: Ihr Anteil zur Rentenversicherung bleibt gleich.

Taschenrechner auf liniertem Papier – die Abgaben des Arbeitgebers für einen Minijob ausrechnen

Rechenbeispiel

Ein Rechenbeispiel für 2027

Ein erfundenes Beispiel: Eine GmbH beschäftigt 2027 eine Bürohilfe für 40 Stunden im Monat und zahlt den Mindestlohn von 14,60 €. Die Hilfe hat sich von der Rentenversicherung nicht befreien lassen.

Schaubild: Lohn, Rentenversicherung und Pauschsteuer eines Minijobs im Beispiel 2027Zusammen 683,28 € im MonatLohn584,00 €Rentenversicherung87,60 €Pauschsteuer11,68 €
Der Beitrag zur Krankenversicherung und die Umlagen für 2027 fehlen, weil sie bei Redaktion noch nicht feststanden.
Postenim Monat
Lohn (40 Stunden)584,00 €
Rentenversicherung, Anteil des Arbeitgebers87,60 €
Pauschsteuer11,68 €
Krankenversicherung, pauschalnoch offen
Kosten für die GmbH ohne Umlagen und Krankenversicherung683,28 €

Auf 584,00 € Lohn kommen also 99,28 € feste Abgaben, dazu der Beitrag zur Krankenversicherung, wenn die Hilfe gesetzlich versichert ist. Im Jahr sind das 7.008,00 € Lohn und 1.191,36 € Abgaben.

Die Bürohilfe selbst bekommt nicht den ganzen Lohn ausgezahlt: Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung von 21,02 € wird einbehalten, es bleiben 562,98 €. Gerechnet ist das mit dem Beitragssatz zur Rentenversicherung vom 13.10.2026.

Noch nicht enthalten sind die drei Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Mit den Umlagesätzen von 2026 wären es für diesen Lohn weitere 6,83 € im Monat. Welche Sätze 2027 gelten, steht erst mit der Bekanntgabe fest. Mit den Sätzen von 2026 waren die Umlagen der kleinste Teil.

Was neben dem Geld zu tun ist

Die Prozente sind der einfache Teil. Mehr Zeit kosten die Pflichten drumherum. Vier Dinge gehören zu jedem Minijob:

  • Anmelden.Der Minijobber wird bei der Minijob-Zentrale angemeldet, spätestens 6 Wochen nach dem ersten Arbeitstag. In 11 Wirtschaftsbereichen, darunter Bau, Gaststätten und Gebäudereinigung, ist zusätzlich eine Sofortmeldung fällig: spätestens am ersten Arbeitstag.
  • Arbeitszeit aufschreiben.Beginn, Ende und Pausen jedes Arbeitstags werden festgehalten, spätestens 7 Tage danach. Das gilt bei Minijobs unabhängig von der Branche.
  • Jeden Monat abrechnen und melden.Die Minijob-Zentrale bekommt einen Beitragsnachweis und zieht Beiträge, Umlagen und Pauschsteuer in einer Summe ein.
  • Zum Jahresende melden.Die Jahresmeldung für jeden Beschäftigten ist bis zum 15. Februar des Folgejahres fällig, der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft bis zum 16. Februar.

In Branchen mit eigenem Mindestlohn, etwa der Gebäudereinigung, gilt dieser Lohn auch für Minijobber. Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht auf die Zahl der Stunden. Mehr dazu steht auf der Seite Für die Gebäudereinigung.

Wie der Minijob in der Buchhaltung steht

In der Buchhaltung steht der Minijob getrennt von den übrigen Löhnen.

Im Kontenrahmen SKR04, einer der beiden üblichen Nummerierungen der Buchhaltungskonten, sind das: der Lohn auf dem Konto 6035 „Löhne für Minijobs“, die Pauschsteuer auf 6040 „Pauschale Steuer für Aushilfen“.

Im SKR03 heißt das Lohnkonto 4195 „Löhne für Minijobs“. Die Trennung hat einen Grund: In der Gewinnrechnung und bei einer Prüfung lässt sich so auf einen Blick sehen, was auf Minijobs entfällt.

Rechnet ein Lohnbüro oder eine Kanzlei ab, bekommen Sie jeden Monat eine Buchungsliste. Sie muss in Ihrer Buchhaltung ankommen, sonst stimmen am Jahresende weder Gewinn noch Bankkonto – mehr im Ratgeber Buchhaltungssoftware für GmbH und UG. Wie Lohn und Gehalt sonst gebucht werden, zeigt Geschäftsführergehalt buchen.

Was eine gute Lösung können muss

Für die Abrechnung eines Minijobs brauchen Sie ein Lohnprogramm, ein Lohnbüro oder eine Kanzlei. Darauf kommt es an:

  • Sie kennt die Grenze des jeweiligen Monats und warnt, bevor ein Verdienst darüber liegt.
  • Sie rechnet mit den Sätzen des laufenden Jahres und stellt zum Jahreswechsel von selbst um.
  • Sie erstellt die Anmeldung, den monatlichen Beitragsnachweis und die Jahresmeldung und schickt sie an die Minijob-Zentrale.
  • Sie berücksichtigt, ob der Minijobber sich von der Rentenversicherung hat befreien lassen und ob er gesetzlich krankenversichert ist.
  • Sie liefert jeden Monat eine Buchungsliste, die Ihre Buchhaltung einlesen kann.
  • Sie hält die Aufzeichnung der Arbeitszeit fest oder erinnert daran.

Was ein Minijobber über die Prozente hinaus kostet

Urlaub und Krankheit. Ein Minijobber ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere. Bezahlter Urlaub und Lohn bei Krankheit stehen in keiner Prozentliste, kosten aber Geld.

Für den Krankheitsfall gibt es die Umlage U1: Kleine Arbeitgeber bekommen daraus einen Teil des weitergezahlten Lohns erstattet, je nach Kasse bis zu 80 Prozent. Resturlaub, der am Jahresende offen ist, gehört als Schuld in den Abschluss.

Die Abrechnung. Lohnbüros und Kanzleien rechnen meist einen festen Betrag je Abrechnung und Monat, dazu einmalig die Anmeldung und am Jahresende die Meldungen. Lassen Sie sich den Preis je Monat und die Posten am Jahresende vorher nennen. Bei einem einzigen Minijobber kann die Abrechnung mehr kosten als die Umlagen.

Fehler. Teuer wird ein Minijob vor allem dann, wenn er keiner mehr ist. Wird die Grenze planmäßig überschritten oder fehlen die Aufzeichnungen der Arbeitszeit, können Beiträge nachgefordert werden. Die Aufzeichnungen und ein Vertrag, der zur Grenze passt, sind deshalb die billigste Versicherung.

Alle Termine des Jahres, an denen eine UG oder GmbH etwas abgeben muss, zeigt die Zeitachse.

Fragen, die Sie stellen sollten

  • Was kostet die Abrechnung eines Minijobbers im Monat, und was kommt am Jahresende dazu?
  • Übernehmen Sie die Anmeldung, die monatlichen Meldungen und die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale?
  • Stellt Ihr Programm zum Jahreswechsel selbst auf die neue Grenze und die neuen Umlagesätze um?
  • Bekomme ich jeden Monat eine Buchungsliste, die meine Buchhaltung einlesen kann?
  • Wer warnt mich, wenn der Verdienst in einem Monat über der Grenze liegt?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 € im Monat. Die Grenze wird aus dem Mindestlohn von 14,60 € gerechnet: mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber im Monat?

Im Beispiel mit 40 Stunden zum Mindestlohn: 584,00 € Lohn und 99,28 € für Rentenversicherung und Pauschsteuer, dazu der Beitrag zur Krankenversicherung, die Umlagen und die Unfallversicherung.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob?

Rentenversicherung 15 Prozent, Pauschsteuer 2 Prozent, den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten, drei kleine Umlagen und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Zum Mindestlohn von 14,60 € höchstens 43 volle Stunden im Monat, ohne die Grenze von 633 € zu überschreiten.

Was ändert sich, wenn der Minijobber sich von der Rentenversicherung befreien lässt?

Er bekommt den Lohn ohne Eigenanteil ausgezahlt. Für die GmbH ändert sich nichts, ihr Anteil bleibt gleich.

Und Bilanzboss?

Bilanzboss ist ein Programm für Buchhaltung und Jahresabschluss von UG und GmbH; die Lohnabrechnung ist ein Zusatzmodul.

Die Lohnabrechnung kommt später: Sie rechnet noch nicht jeden Fall, und Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen gehen nicht hinaus.

Was abgerechnet und gebucht ist, steht im Abschluss auf eigenen Konten: Lohn, Abgaben und Pauschsteuer getrennt.

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