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Aufbewahrungsfristen für GmbH und UG: Was ab 2027 weg darf

Aufbewahrungsfristen für GmbH und UG: 6, 8 oder 10 Jahre, wann die Frist beginnt und welche Belege und Bücher am 1. Januar 2027 vernichtet werden dürfen.

Von der Bilanzboss-Redaktion · veröffentlicht am · Stand der Angaben:

Aufbewahrungsfristen: rote Aktenordner im Regal des Archivs einer GmbH

Kurz gesagt

Die Aufbewahrungsfristen für GmbH und UG betragen 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege und 6 Jahre für Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.

Am 01.01.2027 dürfen deshalb Bücher mit der letzten Eintragung bis 2016, Belege bis 2018 und Geschäftsbriefe bis 2020 aussortiert werden, sofern keine Prüfung oder offene Steuerfestsetzung sie noch braucht.

Aufbewahrungsfristen als Tabelle: was am 1. Januar 2027 weg darf

Schaubild: Aufbewahrungsfristen als Tabelle – Frist je Unterlage und welcher Jahrgang am 1. Januar 2027 weg darfFristJahrgangdarf wegBücher10 Jahrebis 2016Buchungsbelege8 Jahrebis 2018Geschäftsbriefe6 Jahrebis 2020

Am 01.01.2027 ist die Frist für folgende Jahrgänge abgelaufen, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Unterlage entstanden ist:

UnterlageFristdarf aussortiert werden
Bücher10 Jahrebis 2016
Buchungsbelege8 Jahrebis 2018
Geschäftsbriefe6 Jahrebis 2020

Erfunden: Eine GmbH besteht seit vielen Jahren und räumt Anfang 2027 ihr Archiv auf. Im Regal stehen Ordner mit Kontoauszügen und Rechnungen, die Abschlüsse jedes Jahres und Mappen mit Angeboten.

  • Die Kontoauszüge und Rechnungen bis einschließlich 2018 dürfen aussortiert werden, die von 2019 noch nicht.
  • Angebote und Schriftwechsel bis 2020 dürfen aussortiert werden.
  • Der Jahresabschluss für 2016 wurde im Mai 2017 aufgestellt. Seine Frist läuft deshalb erst am 31.12.2027 ab. Er bleibt ein weiteres Jahr im Regal.

Bevor etwas aussortiert wird, klärt die GmbH, ob für eines dieser Jahre noch eine Prüfung oder ein Einspruch läuft.

Drei Fristen für drei Arten von Unterlagen

Ein Stapel voller Aktenordner – Bücher und Belege mit unterschiedlicher Aufbewahrungsfrist

Es gibt drei Fristen. Welche gilt, hängt davon ab, was eine Unterlage ist, nicht davon, ob sie auf Papier oder als Datei vorliegt.

Art der UnterlageFrist
Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare, Eröffnungsbilanz10 Jahre
Buchungsbelege: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge8 Jahre
Geschäftsbriefe: Angebote, Aufträge, Schriftwechsel6 Jahre

Unter die Bücher fallen das Journal, die Konten, das Anlagenverzeichnis und die Abschlüsse. Buchungsbelege sind Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kassenbons und Kontoauszüge.

Geschäftsbriefe sind empfangene und abgesandte Schreiben, die ein Geschäft vorbereiten oder abwickeln, auch E-Mails. Eine Rechnung per E-Mail ist zugleich Brief und Beleg; es gilt die längere Frist.

Was sich geändert hat: acht statt zehn Jahre für Belege

Für Buchungsbelege galten früher 10 Jahre, dieselbe Frist wie für Bücher. Sie ist auf 8 Jahre verkürzt worden. Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare bleiben bei 10 Jahren.

Für die Ablage heißt das: Belege und Bücher eines Jahres laufen nicht mehr gleichzeitig ab. Wer bisher einen Ordner je Jahr für alles hatte, trennt am besten Belege und Abschlüsse, damit im Januar klar ist, was gehen darf.

Wann die Frist beginnt

Die Frist läuft nicht ab dem Tag des Belegs, sondern ab dem Ende des Kalenderjahres. Eine Rechnung vom März 2020 und eine vom Dezember 2020 haben dieselbe Frist: Sie beginnt mit Ablauf des 31.12.2020 und endet nach 8 Jahren am 31.12.2028.

Bei Büchern und Abschlüssen zählt das Jahr, in dem die letzte Eintragung gemacht oder der Abschluss aufgestellt wurde. Ein Jahresabschluss für 2020, der im Mai 2021 aufgestellt wurde, beginnt seine Frist erst mit Ablauf von 2021.

Beschriftete Ordner in einer Kiste – Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist aussortieren

Häufige Fälle kurz beantwortet

Kontoauszüge, Lieferscheine, Verträge

  • Kontoauszügesind Buchungsbelege und haben deren Frist, auch wenn die Bank sie nur als PDF schickt.
  • Lieferscheinehaben die Frist der Belege, wenn sie als Beleg für eine Buchung dienen, etwa weil die Rechnung auf sie verweist.
  • Verträge, die noch laufen, bleiben, solange sie gelten. Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Beschlüsse behält die Gesellschaft dauerhaft.
  • E-Mailsmit Auftrag, Bestellung oder Reklamation sind Geschäftsbriefe.

Lohnunterlagen und Personalakten

Lohnabrechnungen, die eine Buchung belegen, haben die Frist der Belege. Für Lohnkonten und Unterlagen der Sozialversicherung gelten eigene Fristen, die Bilanzboss noch nicht rechnet.

Unterlagen mit Daten von Personen sollen nicht länger liegen als nötig: Ist die Frist abgelaufen und nichts mehr offen, werden sie datenschutzgerecht aussortiert.

Und das Original nach dem Einscannen?

Ob eingescannte Belege das Original ersetzen dürfen, hängt an strengen Bedingungen, die in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein müssen. Im Zweifel bleibt das Original bis zum Ende der Frist.

Digitale Unterlagen: lesbar bis zum letzten Tag

Was als Datei ankommt, wird als Datei aufbewahrt. Eine E-Rechnung bleibt in ihrer ursprünglichen Form erhalten, wie der Ratgeber E-Rechnung für die GmbH erklärt. Ein Prüfer darf die Daten am Bildschirm sehen oder als Datei bekommen, während der ganzen Frist.

Das wird zur Falle, wenn das Buchhaltungsprogramm wechselt. Wer kündigt, hält die alten Daten trotzdem lesbar: durch einen vollständigen Export in einem offenen Format oder einen weiterlaufenden Lesezugang.

Was beim Wechsel mitzunehmen ist, steht unter Sie haben schon Abschlüsse. Auch Belege, die ein Programm erfasst hat, bleiben im Original aufbewahrungspflichtig, siehe Belegerkennung.

Was eine gute Ablage können muss

  • Jede Unterlage ist einem Jahr und einer Art zugeordnet, damit die Frist ablesbar ist.
  • Dateien bleiben unverändert; eine Änderung ist sichtbar.
  • Belege lassen sich der Buchung zuordnen, zu der sie gehören.
  • Alles lässt sich vollständig herausgeben, für einen Prüfer oder beim Wechsel.
  • Offene Prüfungen und Einsprüche sind vermerkt, damit nichts zu früh aussortiert wird.

Praktisch ist, jeden Ordner gleich beim Anlegen mit dem Tag zu beschriften, ab dem er gehen darf. Für die Belege des Jahres 2027 ist das der 01.01.2036, für die Bücher desselben Jahres erst der 01.01.2038.

Ein fester Termin im Januar hilft. Im selben Monat stehen auch die ersten Umsatzsteuer-Fristen 2027 an; alle Pflichten des Jahres zeigt die Checkliste der Buchhaltungspflichten und als Bild die Zeitachse des Steuerjahres.

Was die Aufbewahrung kostet

Platz oder Speicher, dazu womöglich ein Lesezugang zu einem alten Programm.

Weil diese Pflicht in die Zukunft reicht, bildet eine Gesellschaft dafür im Jahresabschluss eine Rückstellung, also einen Betrag für eine Ausgabe, die sicher kommt, deren Höhe aber noch nicht feststeht.

Teurer ist das Fehlen: Kann eine Gesellschaft Unterlagen nicht vorlegen, darf das Finanzamt schätzen.

Fragen, die Sie stellen sollten

  • Läuft für eines der Jahre, die ich aussortieren will, noch eine Prüfung oder ein Einspruch?
  • Steht ein Bescheid dieser Jahre noch unter Vorbehalt?
  • Wann wurde der Jahresabschluss des ältesten Jahrgangs aufgestellt?
  • Kann ich die Daten meines alten Buchhaltungsprogramms noch lesen?
  • Wer sortiert Unterlagen mit Personendaten datenschutzgerecht aus?

Häufige Fragen

Welche Unterlagen dürfen am 1. Januar 2027 vernichtet werden?

Am 01.01.2027 dürfen Bücher und Abschlüsse mit der letzten Eintragung bis 2016, Buchungsbelege bis 2018 und Geschäftsbriefe bis 2020 aussortiert werden. Das gilt nur, wenn für diese Jahre keine Prüfung, kein Einspruch und kein Bescheid unter Vorbehalt mehr offen ist.

Wie lange muss eine GmbH Buchungsbelege aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge hebt eine GmbH 8 Jahre auf. Früher waren es 10 Jahre. Bücher und Jahresabschlüsse bleiben bei 10 Jahren.

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2020 beginnt ihre Frist also erst mit Ablauf des 31.12.2020 und darf nach 8 Jahren am 01.01.2029 aussortiert werden.

Wann läuft die Frist nicht ab, obwohl die Jahre um sind?

Solange eine Unterlage für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht wird: bei einer laufenden Prüfung, einem Einspruch oder einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung. Dann bleibt sie, bis die Sache erledigt ist.

Wie lange müssen Lohnunterlagen aufbewahrt werden?

Lohnabrechnungen, die als Beleg für eine Buchung dienen, haben die Frist der Buchungsbelege. Für Lohnkonten und Unterlagen der Sozialversicherung gelten eigene Fristen, die dieser Beitrag nicht aufführt.

Dürfen Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden?

Nur unter strengen Bedingungen, die in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein müssen. Ein Archiv, das diese Bedingungen bestätigt, ist eine Belegablage nicht von selbst. Im Zweifel bleibt das Original bis zum Ende der Frist.

Und Bilanzboss?

Bilanzboss legt hochgeladene Belege unverändert ab und stellt je Jahr ein Paket mit Ihren Belegen zum Herunterladen bereit. Ein Archiv, das die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung bestätigt, ist das nicht; bewahren Sie Ihre Unterlagen deshalb zusätzlich selbst auf. Was das kostet, steht auf der Preisseite.

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