Gewerbesteuer berechnen — mit dem ganzen Rechenweg
Vom Gewinn bis zur Steuer, jeder Schritt mit der Fundstelle im Gewerbesteuergesetz. Der Hebesatz ist ein freies Feld — warum, steht weiter unten.
So rechnet das Programm — an einem Beispiel
Erfundene Zahlen, damit der Weg sichtbar ist, bevor Sie etwas eintippen: ein Einzelunternehmen mit 120.000,00 € Gewinn, 320.000,00 € Zinsaufwand, 60.000,00 € Ladenmiete und 2.400,00 € Grundsteuer, Hebesatz 409 %.
Ein Rechner, der nur nach dem Gewinn fragt, käme hier auf 13.670,83 € statt auf 18.695,39 € — die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG fehlt dort. Und von den 18.695,39 € werden 18.284,00 € auf die Einkommensteuer angerechnet; übrig bleiben 411,39 €.
Warum Sie den Hebesatz selbst eintragen
Der Hebesatz ist die einzige Größe in dieser ganzen Rechnung, die nicht im Gesetz steht. Alles andere — Messzahl, Freibetrag, Hinzurechnungsquoten, Abrundung — ist Bundesrecht und für jeden gleich. Den Hebesatz beschließt Ihre Gemeinde, und das tun in Deutschland rund 10.750 Gemeinden je für sich (§ 16 Abs. 1 GewStG).
Es gibt keine Stelle, die diese Sätze tagesaktuell veröffentlicht. Die einzige bundesweite amtliche Quelle ist der Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamts. Sein Rhythmus ist festgelegt und liegt außerhalb unseres Einflusses:
- Beschluss in der Gemeinde
- bis zum 30.06. mit Rückwirkung auf den 01.01. desselben Jahres (§ 16 Abs. 3 Satz 1 GewStG)
- Meldung an die Statistik
- Erhebungstermin 30.06. des Folgejahres
- Veröffentlichung
- rund zwei Monate danach
- Jüngste Ausgabe
- Berichtsjahr 2024, erschienen am 21.08.2025 — Stand dieser Seite: 13.09.2026
Das heißt im Klartext: Wer Ihnen heute eine bundesweite Hebesatztabelle zeigt, zeigt Ihnen Zahlen aus 2024. Für 2025 und 2026 liegt amtlich nichts vor. Jede Gemeinde, die seitdem erhöht hat, steht dort zu niedrig — und zwar ohne jeden Hinweis darauf.
Das liegt an der Veröffentlichungskette der öffentlichen Stellen, nicht an uns. Wir könnten dieselbe Tabelle abschreiben wie alle anderen; sie wäre keinen Tag frischer. Also schreiben wir sie nicht ab. Stattdessen ist das Feld oben frei: tragen Sie den Satz ein, der in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid oder in der Haushalts- bzw. Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde steht. Verbindlich ist allein diese Satzung — auch gegenüber jeder Statistik.
Ein belegtes Beispiel dafür, wie schnell das veraltet: Die Stadt Mechernich hat ihren Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2026 von 498 auf 530 Prozent angehoben (Ratsbeschluss, Bekanntmachung der Stadt vom 28.01.2026). Die davor letzte Änderung lag elf Jahre zurück. In der amtlichen Statistik wird dieser Sprung frühestens 2027 sichtbar.
Was dieser Rechner nicht kann
- Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Dann wird der Messbetrag nach Arbeitslöhnen zerlegt und jede Gemeinde wendet ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil an (§§ 28, 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Mit einem einzigen Hebesatz zu rechnen wäre falsch — um die Spreizung zwischen den Gemeinden.
- Organschaft, atypisch stille Beteiligung, Betriebsaufspaltung. Der Gewerbeertrag wird dort anders zugeordnet, als diese Seite annimmt.
- Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG). Sie kann die Gewerbesteuer auf null bringen, hat aber Voraussetzungen, die eine Eingabemaske nicht prüfen kann.
- Unterjährige Gründung oder Beendigung. Der Freibetrag wird nicht gezwölftelt, der Erhebungszeitraum aber verkürzt — das ändert die Rechnung.
- Steuerberatung. Das Programm rechnet und nennt die Fundstelle. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Steuerberatung im Sinne des § 33 StBerG und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne der §§ 1, 2 StBerG leisten wir nicht.
Wenn die Zahl stimmen soll, muss der Gewinn stimmen
Dieser Rechner nimmt den Gewinn als gegeben. In der Praxis ist er genau das nicht: fehlende Abschlussbuchungen, nicht zugeordnete Konten und vergessene Rückstellungen verschieben ihn — und damit die Gewerbesteuer.
Was dieselbe Arbeit nach der Gebührenverordnung kostet — am selben Beispiel
Einen Preis stellen wir hier nicht daneben. Saldo ist auf die UG und die GmbH gebaut. Für Einzelunternehmen und Freiberufler macht Bilanzboss die Anlage EÜR aus Ihrem Kontenexport; einen Jahresabschluss für eine Personengesellschaft — mit Kapitalkontenentwicklung, Sonder- und Ergänzungsbilanzen und der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 180 AO — macht Bilanzboss nicht. Eine Ersparnis auszurechnen, die Sie bei uns gar nicht kaufen können, wäre keine.
Die Einkommensteuererklärung ist oben nicht mitgerechnet: Ihre Gebühr nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV hängt an der Summe Ihrer Einkünfte, also auch an allem außerhalb des Betriebs. Das weiß diese Seite nicht, und wir setzen dafür nichts an. Angesetzt ist im Übrigen die Untergrenze des jeweiligen Gebührenrahmens, nicht die Mittelgebühr; Tabellen A und B in der Fassung ab 01.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105). Ein Steuerberater darf nach § 4a StBVV auch weniger vereinbaren.
Bilanzboss macht auch bei der Kapitalgesellschaft nicht Ihre laufende Buchhaltung — die bleibt, wo sie ist. Und Saldo ist kein Steuerberater: Wir leisten keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1, 2 StBerG) und keine Steuerberatung im Sinne des § 33 StBerG. Die Entscheidungen und die Unterschrift bleiben bei Ihnen — ebenso die Pflichten aus § 34 AO.
Abschluss kostenlos prüfen Der Prüflauf geht für beide Wege — Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ohne Anmeldung, ohne Zahlungsmittel.