Sozialversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers: Anteil, Sperrminorität und Statusfeststellung
Wann der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist: Anteil, Sperrminorität, Statusfeststellung – und was bei der UG gilt.
Von der Bilanzboss-Redaktion · veröffentlicht am · Stand der Angaben:

Kurz gesagt
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Sozialversicherung in der Regel selbstständig, wenn er mindestens 50 Prozent der Anteile hält oder nach dem Gesellschaftsvertrag jeden Beschluss verhindern kann.
Sonst ist er meist beschäftigt, und es fallen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren.
Die Regel: Anteil und Stimmrecht entscheiden
Ein Geschäftsführer ohne eigene Anteile, ein sogenannter Fremdgeschäftsführer, ist immer abhängig beschäftigt. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist aufgrund seiner Beteiligung nur dann selbstständig, wenn er mindestens 50 Prozent der Anteile am Stammkapital hält.
Genau 50 Prozent: was dann gilt
Die Grenze heißt „mindestens die Hälfte“, nicht „mehr als die Hälfte“. Wer genau die Hälfte hält, kann jeden Beschluss der anderen Hälfte verhindern und gilt deshalb in der Regel als selbstständig. Zwei Gründer mit je 50 Prozent sind das typische Beispiel.
Sperrminorität: nur im Gesellschaftsvertrag zählt sie
Wer weniger hält, kann trotzdem selbstständig sein: wenn der Gesellschaftsvertrag ihm eine umfassende Sperrminorität gibt. Das ist das Recht, jeden Beschluss der Gesellschafter zu verhindern, und zwar in allen Angelegenheiten der Gesellschaft. Ein Vetorecht nur für Satzungsänderungen oder den Verkauf der Firma reicht nicht.
Es zählt nur, was im Gesellschaftsvertrag steht. Absprachen unter Freunden, eine Stimmbindung außerhalb der Satzung oder das Gefühl, „ohnehin alles zu entscheiden“, ersetzen keine Regelung in der Satzung.
Auch ein großzügiger Geschäftsführervertrag mit freier Zeiteinteilung wiegt weniger als die Frage, wer in der Gesellschafterversammlung das letzte Wort hat.

Rechenbeispiel
Ein Beispiel mit zwei Gründern
Erfunden: Anna und Ben gründen eine GmbH und werden beide Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag sieht für Beschlüsse die einfache Mehrheit vor, ein Vetorecht gibt es nicht.
Anna kann jeden Beschluss allein durchsetzen. Ben hält 40 Prozent und kann von Anna überstimmt werden, auch bei seinem eigenen Gehalt und seiner Abberufung. Damit spricht alles dafür, dass Ben sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Hätten beide je 50 Prozent gehalten, wären beide in der Regel selbstständig.
Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter
Wer die Gesellschaft führt, ohne an ihr beteiligt zu sein, ist Arbeitnehmer wie jeder andere Angestellte. Das gilt auch, wenn er im Alltag frei entscheidet und keine Weisungen bekommt.
Dasselbe gilt in der Regel für Gesellschafter mit kleinem Anteil ohne Sperrminorität. Wie gut sich jemand auskennt oder wie unentbehrlich er für das Geschäft ist, zählt kaum. Es zählt, was er nach dem Gesellschaftsvertrag durchsetzen oder verhindern kann.
Gilt das bei der UG genauso?
Ja. Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH mit kleinerem Stammkapital, und für ihren Geschäftsführer gelten dieselben Regeln. Mehr zur Wahl der Rechtsform steht im Ratgeber UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt?.
Was die Versicherungspflicht kostet
Für Ben im Beispiel, mit erfundenen 4.000 € Gehalt im Monat und den Sätzen von 2026:
Zusammen sind das 1.692,00 € im Monat oder 20.304,00 € im Jahr, grundsätzlich je zur Hälfte von Gesellschaft und Geschäftsführer getragen, also rund 846,00 € auf jeder Seite. Ihre Krankenkasse kann einen anderen Zusatzbeitrag haben als den Durchschnitt, für Kinderlose kommt ein Zuschlag zur Pflegeversicherung dazu.
Umlagen: was dazukommen kann
Neben den vier Zweigen gibt es kleinere Umlagen und den Beitrag zur Unfallversicherung. Sie hängen an der Beschäftigung und an der Krankenkasse; ihre Höhe rechnet Bilanzboss noch nicht.
Wenn keine Pflicht besteht: selbst vorsorgen
Ist ein Geschäftsführer selbstständig, entfallen die Beiträge. Dafür sorgt er selbst für Krankheit und Alter vor: in der Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat, für das Alter über eine freiwillige Rente oder eigene Rücklagen. Arbeitslosengeld gibt es in der Regel nicht.
Steuerlich ändert das nichts: Das Gehalt ist Arbeitslohn. Die Gesellschaft behält Lohnsteuer ein und meldet sie, auch wenn der Geschäftsführer sozialversicherungsfrei ist. Wie das Gehalt gebucht wird, erklärt der Ratgeber Gehalt des Geschäftsführers buchen.
Das Statusfeststellungsverfahren
Ob ein Geschäftsführer beschäftigt oder selbstständig ist, entscheidet verbindlich die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie würdigt Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Anteile und Stimmrechte.
Meldet die Gesellschaft einen geschäftsführenden Gesellschafter bei der Krankenkasse an, kreuzt sie an, dass er Gesellschafter ist. Die Krankenkasse stellt dann den Antrag bei der Rentenversicherung. Daneben können Gesellschaft und Geschäftsführer den Antrag selbst stellen.
Der Antrag: Unterlagen, Ablauf, Bescheid
- Unterlagen sammeln.Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Liste der Gesellschafter.
- Antrag stellen.Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit dem Fragebogen für Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Rückfragen beantworten.Die Entscheidung wird vorher angekündigt, und Sie können Stellung nehmen.
- Bescheid prüfen.Gegen ihn ist ein Widerspruch möglich. Bis darüber entschieden ist, müssen die Beiträge noch nicht gezahlt werden.
Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit gestellt, beginnt eine festgestellte Versicherungspflicht unter bestimmten Bedingungen erst mit dem Bescheid. Den Bescheid heben Sie bei den Unterlagen der Gesellschaft auf, siehe Aufbewahrungsfristen.

Wann der Status neu zu prüfen ist
Ein Bescheid gilt für die Lage, die er beschreibt. Ändert sich etwas Wesentliches, kann sich auch die Einordnung ändern:
- Ein Gesellschafter verkauft Anteile oder ein neuer kommt dazu.
- Der Gesellschaftsvertrag wird geändert, etwa die Mehrheiten für Beschlüsse oder ein Vetorecht.
- Aus einer UG wird eine GmbH mit neuen Gesellschaftern.
Stellt eine spätere Prüfung eine Beschäftigung fest, verlangt die Rentenversicherung die Beiträge für mehrere Jahre nach, und die Gesellschaft kann den Anteil des Geschäftsführers nur begrenzt von ihm zurückholen.
Was eine saubere Lösung können muss
- Der Status ist geklärt, bevor das erste Gehalt fließt.
- Der Gesellschaftsvertrag sagt eindeutig, wer welche Beschlüsse verhindern kann.
- Die Lohnabrechnung läuft über ein Lohnprogramm, ein Lohnbüro oder eine Kanzlei, mit Anmeldung bei der Krankenkasse.
- Gehalt, Lohnsteuer und Sozialabgaben stehen in der Buchhaltung auf getrennten Konten.
- Jede Änderung an Anteilen oder Satzung führt zu einer neuen Prüfung des Status.
Was die Gründung insgesamt kostet, steht im Ratgeber Was kostet eine UG-Gründung?; die Schritte der Gründung zeigt die Seite Gründen. Lohn rechnet das Programm nur als Zusatzmodul.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Welchen Anteil am Stammkapital halte ich, und wie viele Stimmen habe ich?
- Kann ich nach dem Gesellschaftsvertrag jeden Beschluss verhindern oder nur einzelne?
- Hat die Krankenkasse das Statusfeststellungsverfahren schon eingeleitet?
- Wie sichere ich mich für Krankheit und Alter ab, wenn ich selbstständig bin?
- Wer rechnet das Gehalt ab und meldet es bei der Krankenkasse an?
Häufige Fragen
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Das hängt an Anteil und Stimmrecht. Mit mindestens 50 Prozent der Anteile oder einer umfassenden Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag ist er in der Regel selbstständig, sonst meist beschäftigt. Ein Geschäftsführer ohne Anteile ist immer beschäftigt.
Was gilt bei genau 50 Prozent Anteil?
Mit genau 50 Prozent kann der Geschäftsführer jeden Beschluss der anderen Gesellschafter verhindern. Er gilt deshalb in der Regel als selbstständig. Die Grenze heißt mindestens die Hälfte, nicht mehr als die Hälfte.
Was ist eine Sperrminorität, und wann befreit sie von der Sozialversicherung?
Eine Sperrminorität ist das Recht, Beschlüsse der Gesellschafter zu verhindern. Sie zählt nur, wenn sie im Gesellschaftsvertrag steht und für alle Angelegenheiten der Gesellschaft gilt. Ein Vetorecht nur für einzelne Fragen reicht nicht.
Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab?
Meldet die Gesellschaft einen Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Krankenkasse an, leitet diese das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Gesellschaft und Geschäftsführer können den Antrag auch selbst stellen. Am Ende steht ein Bescheid, gegen den ein Widerspruch möglich ist.
Ist der Geschäftsführer einer UG sozialversicherungspflichtig?
Für die UG gelten dieselben Regeln wie für die GmbH, denn sie ist eine GmbH mit kleinerem Stammkapital. Entscheidend sind auch hier Anteil und Stimmrecht im Gesellschaftsvertrag.
Was ändert sich, wenn ein Gesellschafter dazukommt?
Verschieben sich die Anteile oder ändert sich der Gesellschaftsvertrag, kann sich auch die Einordnung ändern. Ein früherer Bescheid gilt nur für die Lage, die er beschreibt. Nach einer solchen Änderung wird der Status neu geprüft.
Und Bilanzboss?
Den Antrag bei der Rentenversicherung stellt Bilanzboss nicht. Die Lohnabrechnung kommt später; Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen gehen nicht hinaus.
Was Ihr Lohnprogramm oder Lohnbüro abgerechnet und Sie gebucht haben, steht im Jahresabschluss auf eigenen Konten: Gehalt, Lohnsteuer und Sozialabgaben getrennt. Was das kostet, steht auf der Preisseite.
Preise für den AbschlussDieser Ratgeber erklärt allgemein, wie es geht, und rechnet mit erfundenen Zahlen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob etwas auf Ihre Gesellschaft passt, klären Sie im Zweifel mit einer Steuerkanzlei.
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