Was bleibt
Daran verliert eine ruhende Gesellschaft Geld. Wer „ruhend“ für „nichts zu tun“ hält, bekommt eine Strafe — von Amts wegen, ohne dass vorher jemand nachfragt.

Kein operatives Geschäft, aber eine Rechtsform — Holding, Beteiligungs- oder Vermögensgesellschaft. Die Pflichten fallen nicht weg, sie werden weniger.
Die Monate sind aus dem Fristenkalender dieses Programms gezählt, nicht geschätzt: für beide Lagen derselbe Rechenweg, nur andere Angaben.
Was es kostet, steht auf der Preisseite.
Vier Pflichten, und warum sie wegfallen. Von selbst passiert das nicht: Die Befreiung von der Umsatzsteuer-Meldung muss das Finanzamt aussprechen, und ob Sie Vorauszahlungen leisten, steht in Ihrem Bescheid.

Daran verliert eine ruhende Gesellschaft Geld. Wer „ruhend“ für „nichts zu tun“ hält, bekommt eine Strafe — von Amts wegen, ohne dass vorher jemand nachfragt.
Welche Pflichten wegfallen und welche bleiben, steht oben. Der Abschluss selbst ist bei einer ruhenden Gesellschaft meist kurz:
Als Kleinstgesellschaft genügt eine verkürzte Bilanz. Der Anhang entfällt, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen, und die Bilanz darf beim Unternehmensregister hinterlegt statt veröffentlicht werden. Mehr dazu unter Kleinstgesellschaft.
Was beim Abschluss sonst leichter wird, steht unter Jahresabschluss einer ruhenden Gesellschaft; die Termine des Jahres zeigt die Zeitachse für ruhende Gesellschaften, was ein Versäumnis kostet, der Ordnungsgeld-Rechner.
Ja. Die Pflicht hängt an der Rechtsform, nicht am Umsatz.
Ja. Auch ohne Umsatz gehören die E-Bilanz, die Körperschaftsteuer- und die Gewerbesteuererklärung dazu.
Spätestens 12 Monate nach dem Stichtag muss er beim Unternehmensregister sein. Sonst droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro – es wird wiederholt, bis die Offenlegung nachgeholt ist.
Den Preis für den Abschluss finden Sie auf der Preisseite. Dazu kommen die Gebühren des Unternehmensregisters; sie fallen an, gleich wer den Abschluss macht.
Das entscheiden Sie. Eine Auflösung beendet die Pflichten nicht sofort: Es folgen eine Eröffnungsbilanz der Liquidation, ein Sperrjahr und ein Schlussabschluss, bevor die Gesellschaft gelöscht wird.
Quellen: Handelsgesetzbuch (Aufstellung, Kleinstgesellschaft, Offenlegung, Ordnungsgeld); Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Einkommensteuergesetz; GmbH-Gesetz (Liquidation). Rechtsstand 2026.
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Fotos: Andrew Bright (YlEqSFHPP-o); Natasa Grabovac (eRp165wNxro), Unsplash — Unsplash-Lizenz.