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Der Feststellungsbeschluss — und warum ihn fast niemand hat

Ein Blatt Papier, das kostenlos ist, in keiner Buchhaltung entsteht und ohne das nicht offengelegt werden darf.

Hände schreiben am Tisch auf Unterlagen – der Feststellungsbeschluss

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.

Fundstelle. § 2 StBerG

Kurz gefragt (3 Fragen)
Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?
Der Geschäftsführer stellt auf, die Gesellschafter stellen fest. Das sind zwei verschiedene Vorgänge von zwei verschiedenen Organen, und nur der zweite macht aus einem Zahlenwerk einen verbindlichen Jahresabschluss.

Fundstelle. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 46 Nr. 1 GmbHG

Hat der Alleingesellschafter den Abschluss mit dem Aufstellen schon festgestellt?
Hat er nicht. Auch der Alleingesellschafter muss seinen Beschluss fassen und unverzüglich eine Niederschrift aufnehmen und unterschreiben — sagt das für sämtliche Anteile in einer Hand ausdrücklich.

Fundstelle. § 48 Abs. 3 GmbHG

Was passiert, wenn der Feststellungsbeschluss fehlt?
Die Offenlegung ist unrichtig. Offengelegt werden muss der festgestellte Abschluss; wer einen nicht festgestellten einreicht, hat die Pflicht nicht erfüllt. Das Ordnungsgeldverfahren knüpft an die Nichterfüllung an, nicht an die leere Datei.

Fundstelle. § 325 HGB; § 335 HGB

Was er ist

Der Geschäftsführer stellt auf stellen fest

Fundstelle. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), die Gesellschafter; (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Das sind zwei verschiedene Vorgänge von zwei verschiedenen Organen, und nur der zweite macht aus einem Zahlenwerk einen verbindlichen Jahresabschluss.

Mit der Feststellung wird der Abschluss für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander verbindlich. Erst danach kann über die Verwendung des Ergebnisses beschlossen werden, und erst danach darf offengelegt werden — spricht ausdrücklich vom festgestellten Jahresabschluss.

Fundstelle. § 46 Nr. 1 GmbHG; § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB

Gesellschafter besprechen den Abschluss

Bis wann

kleine Gesellschaft

Fundstelle. § 267 Abs. 1 HGB

30.11.2026

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG — elf Monate

jede andere31.08.2026

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG — acht Monate

verlängerbar durch Gesellschaftsvertrag?nein

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Die Frist läuft im Geschäftsjahr nach dem abgeschlossenen. Der Gesellschaftsvertrag kann sie nicht verlängern — anders als die Aufstellungsfrist, bei der kleinen Gesellschaft Luft lässt.

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG; § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB

Worüber beschlossen wird

Über die Feststellung und über die Verwendung des Ergebnisses. Was überhaupt zur Verfügung steht, rechnet — hier an einem erfundenen Fall

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Jahresüberschuss50.000,00 €

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr12.000,00 €

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Verlustvortrag0,00 €

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Zur Verfügung der Gesellschafter62.000,00 €

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Ohne Beschluss über die Verwendung62.000,00 €wird vorgetragen — das ist die Vorgabe, keine Empfehlung

Wer nichts beschließt, hat trotzdem beschlossen: Ohne Verwendungsbeschluss bleibt der Betrag als Gewinnvortrag stehen. Das ist keine Empfehlung dieses Programms, sondern die Vorgabe des Gesetzes.

Bei der UG kommt die gesetzliche Rücklage dazu: ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses. Sie ist vor der Verwendung abzuziehen; ausschütten kann die UG nur, was danach übrig bleibt.

Fundstelle. § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG

Was passiert, wenn er fehlt

Die Offenlegung ist unrichtig. Offengelegt werden muss der festgestellte Abschluss; wer einen nicht festgestellten einreicht, hat die Pflicht nicht erfüllt. Das Ordnungsgeldverfahren knüpft an die Nichterfüllung an, nicht an die leere Datei.

Fundstelle. § 325 HGB; § 335 HGB

Und die Ausschüttung steht auf wackligem Grund. Eine Auszahlung ohne wirksamen Verwendungsbeschluss ist keine Gewinnausschüttung, sondern eine Entnahme ohne Rechtsgrund — mit der Folge, wenn dadurch das Stammkapital angegriffen wird. Nicht belegt: Den Wortlaut haben wir nicht am amtlichen Portal gegengelesen; die Folge ist hier nur der Richtung nach genannt.

Fundstelle. § 31 GmbHG

Mehr: Fundstellen und was nicht belegt ist

Fundstellen

Jede einzeln nachgesehen, Stand 20.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.

StelleWofürGradWo nachgesehen

Fundstelle. § 46 Nr. 1 GmbHG

die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sind Sache der GesellschafterA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG

acht Monate, bei einer kleinen Gesellschaft elfA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

der Gesellschaftsvertrag kann die Frist nicht verlängernA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB

aufgestellt wird vom vertretungsberechtigten OrganA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB

offengelegt wird der festgestellte JahresabschlussA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag abzüglich VerlustvortragA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 48 Abs. 3 GmbHG

der Alleingesellschafter nimmt unverzüglich eine Niederschrift auf und unterschreibt sieA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG

ein Viertel des geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche RücklageA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut am amtlichen Portal gelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 31 GmbHG

Rückzahlung verbotener AuszahlungenC — nur Sekundärquelle — nicht am Gesetzes- oder Amtstext bestätigtaus der Kommentarliteratur übernommen
Der Wortlaut ist nicht am amtlichen Portal gegengelesen worden; die Folge einer Ausschüttung ohne Beschluss ist hier nur der Richtung nach genannt und nicht im Einzelnen geprüft.

Fundstelle. § 335 HGB

Ordnungsgeld bei NichterfüllungA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Was wir nicht belegen können

Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.

  • Ob ein nicht festgestellter, aber eingereichter Abschluss das Ordnungsgeldverfahren wirklich auslöst Das ist die Folge aus dem Wortlaut und nicht aus einer Entscheidung, die wir gelesen hätten. Veröffentlichte Rechtsprechung dazu haben wir nicht nachgeschlagen.

    Fundstelle. § 325 HGB

  • Die Folgen einer Ausschüttung ohne BeschlussDer Richtung nach genannt, im Einzelnen nicht geprüft — und im Einzelfall eine Frage für eine Anwältin.

Die Fristen zu Ihrem Stichtag

Aufstellung, Feststellung und Offenlegung, mit dem Wortlaut jeder Vorschrift.

Fristen rechnen

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