Bilanzboss ist im Aufbau: noch keine Anmeldung, keine Verträge, nichts geht ans Finanzamt.
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Ein Mann steht in einem hellen Büro und sieht in einen offenen Pappkarton

Buchhaltung wechseln: Sie haben schon Abschlüsse

Dann fangen Sie nicht bei null an. Laden Sie hoch, was Sie haben — das Programm liest es, zeigt Ihnen, was darin steht, und übernimmt erst danach.

Das geht hinein

  • eine Datei im DATEV-Format (Buchungsstapel), exportiert aus einem anderen Programm
    Das Format, in dem Buchführungsdaten in Deutschland weitergegeben werden. Fast jedes Buchhaltungsprogramm gibt es aus. Er trägt die einzelnen Buchungen.
  • ein Kontenexport aus Lexware Office
    Der klassische Kontenexport, mit jedem Konto und jeder Buchung.
  • eine Summen- und Saldenliste
    Salden, keine Buchungen. Daraus wird der Saldenvortrag.
  • ein PDF — vermutlich ein Jahresabschluss
    Der kleinste Fall — und er genügt zum Anfangen.
  • ein ZIP-Behälter mit mehreren Dateien
    Das ZIP mit allen Buchungsstapeln eines Jahres, wie Ihr Steuerbüro es schickt, muss niemand auspacken. Das Programm sieht hinein und liest die Stapel zusammen.

Eine Auswahlliste gibt es nicht. Das Programm erkennt am Inhalt der Datei, was es ist — nicht am Dateinamen.

Wie lange es dauert

Ihr FallSeitenFelder zum Ausfüllen
DATEV-Buchungsstapel (300 Buchungen)42
Summen- und Saldenliste (21 Konten)42
Nur der letzte Abschluss als PDF (11 Posten)45

Gemessen am 15. Oktober 2026, am laufenden Programm. Gezählt sind die Seiten, die Sie sehen, und die Felder, die Sie ausfüllen — nicht die Zeit, in der Sie die Datei suchen und die Vorschau lesen. Die kann kein Programm messen.

Der beste Zeitpunkt zum Wechseln

Am einfachsten wechseln Sie die Buchhaltung zum Beginn eines Geschäftsjahres. Dann ist der letzte Abschluss fertig, und seine Schlusswerte werden Ihre Eröffnungswerte.

Mitten im Jahr geht es auch. Dann bringen Sie zusätzlich die Buchungen seit Jahresbeginn mit, am besten als DATEV-Stapel.

Die Vorjahre müssen zusammenpassen

Die Eröffnungsbilanz eines Jahres muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen – Konto für Konto. Deshalb vergleicht das Programm jeden Vortrag mit Ihrem letzten Abschluss und zeigt jede Abweichung, bevor etwas übernommen wird.

Ihre alten Abschlüsse und Bücher bewahren Sie weiter 10 Jahre auf, Buchungsbelege 8 Jahre – auch nach dem Wechsel.

Schritt für Schritt

  1. Letzten Abschluss als PDF bereitlegen.
  2. Saldenliste und, falls vorhanden, Buchungsstapel und Anlagenverzeichnis vom bisherigen Berater anfordern.
  3. Hochladen – das Programm erkennt die Datei am Inhalt.
  4. Vorschau lesen: was erkannt wurde, was fehlt.
  5. Übernehmen. Bis zur Festschreibung lässt es sich zurücknehmen.
Regal mit beschrifteten Aktenordnern in vielen Farben

Was Sie mitbringen

Der erste Punkt genügt zum Anfangen. Alles Weitere macht es genauer.

  1. Der letzte Jahresabschluss
    Als PDF genügt. Daraus werden die Eröffnungswerte.
  2. Die Summen- und Saldenliste zum Bilanzstichtag
    Als CSV, wenn möglich. Sie trägt jeden Kontostand einzeln.
  3. Der Buchungsstapel, falls vorhanden
    DATEV-Format. Damit kommen auch die einzelnen Buchungen mit.
  4. Das Anlagenverzeichnis
    Anschaffungskosten und aufgelaufene Abschreibungen je Wirtschaftsgut — die stehen in keinem Kontenexport.

Was passiert, wenn es nicht passt

  1. Das Programm erkennt die Datei nicht
    Dann sagt es das und nennt, was es liest. Es rät nicht und legt nichts an. Ihre Datei bleibt trotzdem liegen, Byte für Byte, unter ihrer Prüfsumme.
  2. Die Bilanz geht nicht auf
    Dann steht die Differenz da, mit den größten Konten daneben und der Frage, was zu tun ist — nicht das Wort „Fehler“.
  3. Die Eröffnungswerte passen nicht zum Vorjahr
    Dann steht jede Abweichung als eigene Zeile da: Konto, Wert zum Vorjahresende, Eröffnungswert, Unterschied.
  4. Sie wollen es rückgängig machen
    Geht, solange nichts festgeschrieben ist. Der Stand von vorher kommt zurück, Byte für Byte. Danach nicht mehr: Eine festgeschriebene Buchung darf nicht mehr so geändert werden, dass nicht mehr zu erkennen ist, was ursprünglich dastand.
  5. Sie kommen an die Unterlagen nicht heran
    Dann erzeugt das Programm das Schreiben, mit dem Sie sie anfordern — samt dem Wortlaut der Vorschriften, auf die es dabei ankommt. Absenden müssen Sie es selbst.

Und was dieses Programm nicht kann

  • Auf welches Konto ein Posten gehört, entscheidet dieses Programm nicht — das darf es nicht, und das ist dem Menschen vorbehalten, der den Abschluss verantwortet. Den Betrag liest es aus Ihrem Abschluss; da ist nichts geraten.
  • Eine Anbindung an sevDesk oder BuchhaltungsButler über deren Schnittstelle gibt es nicht. Beide geben einen DATEV-Export aus, und der geht hier hinein.

Häufige Fragen

Verliere ich beim Wechsel meine alten Buchungen?

Nein. Ihre Datei bleibt unverändert liegen. Übernommen wird erst, nachdem Sie gesehen haben, was darin steht.

Kann ich die Buchhaltung mitten im Jahr wechseln?

Ja. Sie bringen den letzten Abschluss und die Buchungen seit Jahresbeginn mit; der Rest wird ab dem Wechsel im Programm gebucht.

Was, wenn ich die Unterlagen nicht bekomme?

Das Programm legt ein fertiges Schreiben bereit, mit dem Sie die Unterlagen anfordern. Absenden müssen Sie es selbst.

Muss ich dem Finanzamt den Wechsel mitteilen?

Hatte Ihr bisheriger Berater eine Vollmacht beim Finanzamt, endet sie nicht von selbst. Lassen Sie sie widerrufen, damit Bescheide und Schreiben wieder bei Ihnen ankommen.

Quellen: Handelsgesetzbuch (Bilanzzusammenhang); Abgabenordnung (Aufbewahrung, Vollmacht). Rechtsstand 2026.

Erst sehen, was in Ihrer Datei steht? Ihre Datei jetzt ansehen lassen – kostenlos, nur mit E-Mail-Adresse. Sie laden hoch, das Programm rechnet und sagt, was darin steht.

Fotos: Tim van der Kuip (s-aRz4D_b5I); Richard Heinen (vT7r4YYbX0w), Unsplash — Unsplash-Lizenz.