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Den Jahresabschluss selbst machen

Was dazugehört, in welcher Reihenfolge — und woran es in der Praxis hängt.

Hände tippen am Laptop, daneben Ordner und ein Kaffee – den Jahresabschluss selbst machen

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.

Was dazugehört

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei einer Kapitalgesellschaft erweitert um den Anhang. Dazu kommen die Abschlussbuchungen, die in keiner laufenden Buchführung stehen: Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen, die Gewerbesteuerrückstellung.

Danach folgen die Erklärungen: E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung — und die Offenlegung.

Eine Checkliste wird abgehakt

In welcher Reihenfolge

  1. Die Buchführung abschließen.Alle Belege des Jahres sind gebucht, und die Bankkonten stimmen mit den Auszügen zum Stichtag überein.
  2. Die Abschlussbuchungen.Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen – alles, was erst am Jahresende feststeht.
  3. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.Die Geschäftsführung unterschreibt.
  4. Feststellen.Die Gesellschafter beschließen, dass der Abschluss gilt. Mehr dazu unter Der Feststellungsbeschluss.
  5. E-Bilanz und Steuererklärungengehen an das Finanzamt – vorbereitet, gesendet wird, sobald Bilanzboss startet.
  6. Offenlegen oder hinterlegenbeim Unternehmensregister.

Ein Beispiel: Endet das Geschäftsjahr am 31.12.2025, ist der Abschluss einer kleinen Gesellschaft bis zum 30.06.2026 aufzustellen, bis zum 30.11.2026 von den Gesellschaftern festzustellen – also förmlich zu beschließen – und bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister einzureichen. Die Termine zu Ihrem eigenen Stichtag nennt der Fristenrechner.

Jahresabschluss selbst erstellen: welche Software Sie brauchen

Ein Programm für die laufende Buchhaltung reicht dafür oft nicht. Viele können Rechnungen, Belege und Voranmeldungen, hören aber vor der Bilanz auf.

Für den Abschluss muss ein Programm Ihren Kontenexport lesen, die fehlenden Abschlussbuchungen zeigen und daraus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz und die Steuererklärungen bauen.

Achten Sie auf zwei Dinge: Jede Zahl muss sich bis zur einzelnen Buchung zurückverfolgen lassen, und der Preis muss feststehen, bevor die Arbeit beginnt. Was dieses Programm davon heute kann, steht in der Tabelle unten.

Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht im Ratgeber Jahresabschluss-Software: Worauf es ankommt, wenn Sie in Ihrem Programm weiterbuchen.

Häufige Fragen

Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH?

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ein Anhang. Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann auf den Anhang verzichten, wenn sie wenige Angaben unter der Bilanz macht.

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?

Eine kleine GmbH stellt ihn in sechs Monaten auf, die Gesellschafter stellen ihn in elf Monaten fest, und nach zwölf Monaten muss er beim Unternehmensregister sein.

Brauche ich für die E-Bilanz ein eigenes Programm?

Ja. Die E-Bilanz ist ein Datensatz, der elektronisch an das Finanzamt geht. Ein Programm muss ihn aus Ihren Konten bauen und übermitteln können.

Sehen, was fehlt

Kontenexport hochladen, und in einer Minute steht da, was dem Abschluss noch fehlt.

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