Bilanzboss ist im Aufbau: noch keine Anmeldung, keine Verträge, nichts geht ans Finanzamt.
Direkt zum Inhalt

Die E-Bilanz

Was das Finanzamt elektronisch verlangt, warum sein Formularraster jedes Jahr wechselt und woran eine E-Bilanz in der Praxis scheitert.

Ein Laptop mit Tabellen – die E-Bilanz geht elektronisch ans Finanzamt

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.

Die Pflicht

Wer seinen Gewinn ermittelt, hat den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Papier ist keine Erfüllung.

Seit Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind zusätzlich unverdichtete Kontennachweise mitzuübermitteln. Das ist der Grund, warum ein Kontenexport aus der Buchhaltung gebraucht wird und eine abgetippte Bilanz nicht genügt.

Eine Kontenliste – der Kontennachweis zur E-Bilanz

Die E-Bilanz selbst erstellen

Die E-Bilanz ist keine zweite Bilanz. Sie ist Ihr Jahresabschluss in der Form, die das Finanzamt annimmt: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, die Konten dahinter und die Angaben zur Gesellschaft in einer Datei. Ein Formular zum Ausdrucken gibt es dafür nicht.

Wer sie selbst erstellt, braucht drei Dinge: einen vollständigen Kontenexport aus der Buchhaltung, die Zuordnung jedes Kontos zu einer Zeile des amtlichen Rasters und eine Prüfung, bevor die Datei versendet wird. Die Zuordnung ist die eigentliche Arbeit: Ein Konto, das in keiner Zeile landet, fehlt in der Summe.

Zwei Angaben stehen in keinem Kontenexport und werden deshalb gefragt: die Aufteilung des Eigenkapitals und die Stammdaten der Gesellschaft – Steuernummer, Rechtsform, Geschäftsjahr. Mehr zur Reihenfolge der Arbeiten steht unter Den Jahresabschluss selbst machen.

Was es mit den Konten hinter jeder Zeile auf sich hat, erklärt der Ratgeber E-Bilanz-Kontennachweis: ab wann er Pflicht ist und was hineingehört.

In der Testphase

Das Programm erzeugt die E-Bilanz aus Ihrem Kontenexport und prüft sie. Ans Finanzamt übermittelt wird in der Testphase noch nichts — auch die E-Bilanz nicht. Sie sehen den fertigen Datensatz und das Ergebnis der Prüfung; abgeben können Sie darüber erst, wenn die Testphase beendet ist.

Was das Programm davon macht

Diese Tabelle steht nicht im Text — sie kommt aus dem Versandkatalog des Programms. Was dort heute als übermittelbar geführt wird, steht hier; ändert sich das, ändert sich diese Seite mit.

MeldungStandBemerkung
E-Bilanzbaut das Programm und übermittelt es über die ELSTER-Schnittstelle

Häufige Fragen

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

Jede GmbH und UG, denn sie bilanziert. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung gehen elektronisch an das Finanzamt, in der vorgeschriebenen Gliederung.

Reicht es, dem Finanzamt die Bilanz als PDF zu schicken?

Nein. Die E-Bilanz ist ein Datensatz nach dem amtlichen Muster. Seit den Wirtschaftsjahren ab 2025 gehören auch die Konten unverdichtet dazu.

Bis wann muss die E-Bilanz beim Finanzamt sein?

Mit derselben Frist wie die Körperschaftsteuererklärung. Ohne Kanzlei ist das der 31. Juli des Folgejahres.

Eine vollständige Musterbilanz

Bilanz und GuV, gerechnet, mit erfundenen Zahlen.

Musterbilanz ansehen

Weiterlesen

Alle Antworten

Alle Antworten

Seiten zu UG, GmbH, Holding, E-Bilanz, Offenlegung – und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.