Rechner
Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Drei Fristen: aufstellen, von den Gesellschaftern beschließen lassen (die Feststellung), offenlegen — in der Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt, mit dem Wortlaut jeder Vorschrift.

Dieser Rechner sagt, was im Gesetz steht und was daraus folgt. Er ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Was Sie eintragen, verlässt diesen Server nicht und wird nicht gespeichert.
Frist für den Jahresabschluss von GmbH und UG
Für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG laufen drei Fristen nacheinander: aufstellen, feststellen, offenlegen. Feststellen heißt, dass die Gesellschafter den Abschluss förmlich beschließen.
Ein Beispiel. Endet das Geschäftsjahr am 31.12.2025, stellt eine kleine Gesellschaft den Abschluss bis zum 30.06.2026 auf, die Gesellschafter stellen ihn bis zum 30.11.2026 fest, und bis zum 31.12.2026 liegt er beim Unternehmensregister.
Eine mittelgroße Gesellschaft hat weniger Zeit: Aufstellung bis zum 31.03.2026, Feststellung bis zum 31.08.2026.
Die Frist für die Offenlegung ist für alle gleich: 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Wer sie versäumt, bekommt Post vom Bundesamt für Justiz – was dann gilt, steht unter Eine Frist ist abgelaufen. Die Termine für Steuererklärungen und Voranmeldungen zeigt die Zeitachse.

Womit gerechnet wird
Gerechnet wird mit derselben Rechnung, die eine Gesellschaft im Portal an ihre Fristen erinnert.
Fundstellen:
Fundstelle. § 264 Abs. 1 HGB, § 42a Abs. 2 GmbHG, § 325 Abs. 1a HGB
Häufige Fragen
Bis wann muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss aufstellen?
In den ersten sechs Monaten nach dem Stichtag — bei einem Geschäftsjahr wie dem Kalenderjahr bis zum 30. Juni. Mittelgroße und große Gesellschaften haben drei Monate.
Bis wann müssen die Gesellschafter den Abschluss feststellen?
Bei einer kleinen GmbH oder UG in den ersten elf Monaten nach dem Stichtag, sonst in den ersten acht Monaten.
Bis wann muss der Abschluss offengelegt sein?
Spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag beim Unternehmensregister.
Quellen: Handelsgesetzbuch (Aufstellung, Offenlegung), GmbH-Gesetz (Feststellung), Rechtsstand 2026.
Weitere Rechner




