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Frist verpasst – was jetzt?

Welche Folge welche Frist hat — und welche sich noch abwenden lässt.

Eine Sanduhr steht auf einem Kalender – eine Frist läuft ab

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.

Nicht jede Frist wiegt gleich

Die Aufstellungsfrist hat keine unmittelbare Sanktion; sie wird erst über die Folgefristen und über die Buchführungspflicht relevant.

Die Feststellungsfrist ist eine Pflicht der Gesellschafter. Ohne Feststellung darf nicht offengelegt werden, und damit reißt die nächste Frist gleich mit.

Die Offenlegungsfrist ist die teure. Das Bundesamt für Justiz leitet von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein; es beginnt mit einer Androhung und einer Nachfrist von sechs Wochen.

Die Steuererklärungsfristen führen zu einem Verspätungszuschlag und gegebenenfalls zu einer Schätzung.

Ein Monatskalender mit roten Stecknadeln an mehreren Tagen

Was ein Verspätungszuschlag kostet

Gibt die Gesellschaft eine Steuererklärung zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Monat.

Ein Beispiel: Die Körperschaftsteuer beträgt 4.000 Euro, die Erklärung kommt drei angefangene Monate zu spät. 0,25 Prozent wären 10 Euro im Monat. Das liegt unter dem Mindestbetrag, also werden es 3 × 25 Euro = 75 Euro.

Liegt die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Jahres noch nicht vor, setzt das Finanzamt den Zuschlag ohne Ermessen fest. Kommt gar keine Erklärung, schätzt es die Besteuerungsgrundlagen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welche Frist abgelaufen ist.Der Fristenrechner nennt zu Ihrem Stichtag alle drei Termine des Abschlusses.
  2. Die Offenlegung zuerst.Sie ist die einzige Frist, bei der von selbst ein Verfahren beginnt. Liegt schon eine Androhung vor, zählen die sechs Wochen ab Zugang.
  3. Den Feststellungsbeschluss nachholen.Ohne ihn darf der Abschluss nicht eingereicht werden.
  4. Die Steuererklärungen nachreichen.Läuft eine Frist noch, beantragen Sie die Verlängerung vor ihrem Ende.
  5. Die Vorjahre prüfen.Jedes offene Jahr ist ein eigenes Verfahren.

Typische Fehler

  • Auf eine Mahnung warten.Das Bundesamt für Justiz mahnt nicht vorher; die Androhung ist das erste Schreiben.
  • Nur das aktuelle Jahr einreichen.Offene Vorjahre laufen weiter.
  • Glauben, eine Gesellschaft ohne Umsatz sei befreit.Auch eine ruhende GmbH oder UG legt offen oder hinterlegt.

Häufige Fragen

Was kostet es, den Jahresabschluss zu spät offenzulegen?

Der Rahmen reicht von 2.500 € bis 25.000 € je Verfahren. Reichen Sie nach Ablauf der Nachfrist ein, aber vor der Entscheidung des Amtes, kann es auf 500 € (Kleinstkapitalgesellschaft) oder 1.000 € (kleine Gesellschaft) herabgesetzt werden.

Bekomme ich eine Mahnung, bevor das Ordnungsgeld kommt?

Nein. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren von sich aus ein. Das erste Schreiben ist die Androhung mit einer Nachfrist von sechs Wochen.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung?

Für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Monat. Beispiel: 4.000 Euro Körperschaftsteuer, drei Monate zu spät. 0,25 Prozent wären 10 Euro im Monat, das liegt unter dem Mindestbetrag – also 3 × 25 Euro = 75 Euro.

Was passiert, wenn die Aufstellungsfrist abgelaufen ist?

Für sich allein nichts Unmittelbares. Aber die Feststellung und die Offenlegung bauen darauf auf, und deren Fristen laufen weiter.

Was die Offenlegung kostet, wenn sie ausbleibt

Ordnungsgeld, je Größenklasse.

Ordnungsgeld rechnen

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