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Ein Ordnungsgeld ist angedroht worden

Was das Schreiben bedeutet, welche Frist jetzt läuft und was es kostet, sie verstreichen zu lassen.

Ein Mann hält sich besorgt die Stirn – ein Ordnungsgeld ist angedroht

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.

Was Sie in der Hand halten

Das Bundesamt für Justiz droht das Ordnungsgeld zuerst an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Erst danach wird festgesetzt. Das Schreiben ist also noch keine Zahlungsaufforderung, sondern die letzte Gelegenheit.

Die Androhung ergeht gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Organs persönlich. Das ist kein Versehen des Amtes.

Ein Mann liest am Küchentisch das Schreiben

Wenn die sechs Wochen schon vorbei sind

Wer erst nach Ablauf der sechs Wochen einreicht, bekommt das Ordnungsgeld festgesetzt.

Auf Antrag setzt das Bundesamt es aber herab, wenn die Unterlagen bis zu seiner Entscheidung da sind: auf 500 € bei einer Kleinstkapitalgesellschaft, die ihre Bilanz hinterlegt hat, auf 1.000 € bei einer kleinen Gesellschaft und auf 2.500 €, wenn mehr angedroht war.

Gegen die Androhung selbst gibt es den Einspruch, innerhalb derselben sechs Wochen. Er hilft nur, wenn Sie begründen können, warum Sie nicht offenlegen mussten. Gegen die spätere Festsetzung gibt es die Beschwerde, binnen 2 Wochen, beim Landgericht Bonn.

Ob eines davon in Ihrem Fall Aussicht hat, ist eine Frage für Ihre Anwältin oder Ihre Kanzlei und keine, die ein Programm beantworten darf.

Schritt für Schritt

  1. Das Zugangsdatum notieren.Ab diesem Tag laufen die sechs Wochen.
  2. Den Abschluss aufstellen und feststellen.Ohne Feststellungsbeschluss darf nicht eingereicht werden.
  3. Beim Unternehmensregister einreichenoder als Kleinstkapitalgesellschaft hinterlegen.
  4. Die Eingangsbestätigung aufbewahren.Sie belegt, wann die Unterlagen da waren.
  5. Die Vorjahre prüfen.Für jedes offene Jahr kommt ein eigenes Schreiben.

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich innerhalb der sechs Wochen einreiche?

Das Ordnungsgeld nicht. Die Kosten des Verfahrens bleiben aber, sie werden mit der Androhung auferlegt.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld?

Der Rahmen reicht von 2.500 € bis 25.000 € je Verfahren. Reichen Sie nach Ablauf der Nachfrist ein, aber vor der Entscheidung des Amtes, kann es auf 500 € (Kleinstkapitalgesellschaft) oder 1.000 € (kleine Gesellschaft) herabgesetzt werden.

Warum steht mein Name auf dem Schreiben?

Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied der Geschäftsführung persönlich. Das ist kein Versehen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Das Ordnungsgeld wird festgesetzt und ein neues angedroht – so lange, bis die Unterlagen da sind.

Was es im Einzelnen kostet

Mindest- und Höchstbetrag je Größenklasse, mit dem Wortlaut der Vorschrift.

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