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Seiten zu UG, GmbH, Holding, E-Bilanz, Offenlegung – und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Was das Schreiben bedeutet, welche Frist jetzt läuft und was es kostet, sie verstreichen zu lassen.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.
Das Bundesamt für Justiz droht das Ordnungsgeld zuerst an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Erst danach wird festgesetzt. Das Schreiben ist also noch keine Zahlungsaufforderung, sondern die letzte Gelegenheit.
Die Androhung ergeht gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Organs persönlich. Das ist kein Versehen des Amtes.

Einreichen, innerhalb der sechs Wochen. Wer das schafft, entgeht dem Ordnungsgeld; die Verfahrenskosten bleiben bestehen.
Es wiederholt sich. Bleibt die Offenlegung aus, wird das Verfahren erneut eingeleitet, und zwar so oft, bis die Unterlagen da sind. Wer mehrere Jahre offen hat, hat mehrere Verfahren.
Ob sich dagegen etwas einwenden lässt, steht im Abschnitt darunter.

Wer erst nach Ablauf der sechs Wochen einreicht, bekommt das Ordnungsgeld festgesetzt.
Auf Antrag setzt das Bundesamt es aber herab, wenn die Unterlagen bis zu seiner Entscheidung da sind: auf 500 € bei einer Kleinstkapitalgesellschaft, die ihre Bilanz hinterlegt hat, auf 1.000 € bei einer kleinen Gesellschaft und auf 2.500 €, wenn mehr angedroht war.
Gegen die Androhung selbst gibt es den Einspruch, innerhalb derselben sechs Wochen. Er hilft nur, wenn Sie begründen können, warum Sie nicht offenlegen mussten. Gegen die spätere Festsetzung gibt es die Beschwerde, binnen 2 Wochen, beim Landgericht Bonn.
Ob eines davon in Ihrem Fall Aussicht hat, ist eine Frage für Ihre Anwältin oder Ihre Kanzlei und keine, die ein Programm beantworten darf.
Das Ordnungsgeld nicht. Die Kosten des Verfahrens bleiben aber, sie werden mit der Androhung auferlegt.
Der Rahmen reicht von 2.500 € bis 25.000 € je Verfahren. Reichen Sie nach Ablauf der Nachfrist ein, aber vor der Entscheidung des Amtes, kann es auf 500 € (Kleinstkapitalgesellschaft) oder 1.000 € (kleine Gesellschaft) herabgesetzt werden.
Das Verfahren richtet sich gegen die Gesellschaft und gegen jedes Mitglied der Geschäftsführung persönlich. Das ist kein Versehen.
Das Ordnungsgeld wird festgesetzt und ein neues angedroht – so lange, bis die Unterlagen da sind.
Mindest- und Höchstbetrag je Größenklasse, mit dem Wortlaut der Vorschrift.
Ordnungsgeld rechnen
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Welche Folge welche Frist hat und welche sich noch abwenden lässt.

Wer offenlegen muss, was eingereicht wird und bis wann.