
Offenlegung im Unternehmensregister
Wer offenlegen muss, was eingereicht wird und bis wann.
Nur die Bilanz, und sie steht nicht im Netz. Zwei von drei Merkmalen genügen.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.
Fundstelle. § 2 StBerG
Fundstelle. § 9 Abs. 6 HGB
Fundstelle. § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB
Jede Kapitalgesellschaft muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Für die Kleinstkapitalgesellschaft gilt eine Ausnahme, die zwei Dinge auf einmal ändert: Sie reicht nur die Bilanz ein, und sie kann verlangen, dass diese Bilanz dauerhaft hinterlegt statt veröffentlicht wird.
Fundstelle. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB
Der Unterschied ist nicht formal. Eine offengelegte Bilanz steht im Unternehmensregister und ist für jeden frei einsehbar — für Wettbewerber, für Kunden, für Bewerber. Eine hinterlegte Bilanz wird nicht veröffentlicht; wer sie sehen will, muss sie kostenpflichtig anfordern.
Fundstelle. § 9 Abs. 6 HGB
Nicht belegt: Der Wortlaut ist für diese Seite nicht am Gesetzestext nachgelesen worden. Dass die hinterlegte Bilanz nicht frei einsehbar ist, ist der Zweck der Vorschrift und steht so auch in („dauerhafte Hinterlegung“); welche Gebühr anfällt und wer sie erhebt, steht hier nicht.
Fundstelle. § 9 Abs. 6 HGB; § 326 Abs. 2 Satz 1 HGB
Für Profis: Gesetzeswortlaut
§ 326 Abs. 2 Satz 1 HGB: Auf Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) ist § 325 Absatz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nur die Bilanz zu übermitteln haben und dabei die Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung verlangen können.
Das Wahlrecht steht im Gesetz („verlangen können“) — es ist also eine Entscheidung des Geschäftsführers und keine des Registers. Dieses Programm trifft sie nicht: Es fragt.

Drei Merkmale, und mindestens zwei davon dürfen nicht überschritten werden. Das ist die Stelle, an der die meisten sich verrechnen: Ein einzelnes Merkmal über der Schwelle ändert nichts.
Fundstelle. § 267a Abs. 1 HGB beziehungsweise § 267 Abs. 1 HGB, in der ab 2024 geltenden Fassung (Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.04.2024, BGBl. 2024 I Nr. 120).
Gleichstand ist keine Überschreitung. Das Gesetz sagt „nicht überschreiten“, nicht „unterschreiten“. Genau 450.000,00 € Bilanzsumme sind eingehalten.
Und die Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zutreffen. Im ersten Geschäftsjahr nach der Gründung genügt der eine Stichtag.
Fundstelle. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB, über § 267a Abs. 1 HGB; § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB
Alle drei Merkmale liegen darunter.
Die Bilanzsumme liegt darüber — und trotzdem bleibt es eine Kleinstgesellschaft, weil zwei der drei Merkmale eingehalten sind.
Beide Fälle sind erfunden. Gerechnet werden sie von derselben Funktion, die auch die Größenklasse eines echten Geschäftsjahres bestimmt — eine abgetippte Tabelle wäre in dem Moment falsch, in dem sich eine Schwelle ändert, und niemand sähe es ihr an.
Die Gewinn- und Verlustrechnung geht in keinem der beiden Fälle ein. Wer wissen will, was eine kleine GmbH verdient hat, findet es im Register nicht — er findet die Bilanz.
Die Hinterlegung gibt es nicht auf Zuruf. Das Gesetz verlangt eine Mitteilung an die registerführende Stelle:
Fundstelle. § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB
Für Profis: Gesetzeswortlaut
§ 326 Abs. 2 Satz 2 HGB: Die Gesellschaft muss gegenüber der das Unternehmensregister führenden Stelle mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten Merkmale für die nach § 267 Abs. 4 HGB maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreitet.
Sie ist kein Formular, sondern ein Satz mit zwei Zahlen darin — und beide Zahlen stammen aus dem Abschluss, den man ohnehin gerade fertig hat. Dieses Programm setzt ihn auf dasselbe Blatt wie die Bilanz.
Wer die Merkmale nicht einhält, darf sie nicht erklären. Eine unrichtige Mitteilung gegenüber der registerführenden Stelle ist kein Formfehler.

Einzureichen ist spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag
Fundstelle. (§ 325 Abs. 1a Satz 1 HGB). Für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet, ist das der 31. Dezember des Folgejahres.
Verstreicht sie, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Ohne Mahnung, und nicht nur gegen die Gesellschaft: auch gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs persönlich.
Fundstelle. § 335 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB
Die Herabsetzung greift nur, wenn die Pflicht erst nach Ablauf der Sechswochenfrist, aber noch erfüllt wird; berücksichtigt werden nur Umstände, die vor der Entscheidung des Bundesamtes eingetreten sind.
Fundstelle. § 335 Abs. 4 Satz 3 HGB
Die Kosten des Verfahrens bleiben auch dann, wenn man nach der Androhung einreicht
Fundstelle. (§ 335 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Frist ist damit die billigste Stelle, an der man aufpassen kann.
Es rechnet die Größenklasse aus dem Abschluss, den es gerade erzeugt hat — Bilanzsumme aus der E-Bilanz, Umsatzerlöse aus den Konten, Arbeitnehmerzahl aus Ihrer Angabe.
Es zeigt die Bilanz in der Tiefe, die zu dieser Klasse gehört: für die Kleinstgesellschaft nur die Buchstabenposten, für die kleine Gesellschaft mit römischen Zahlen (Satz 3).
Fundstelle. § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB
Es setzt die Mitteilung im Wortlaut auf dasselbe Blatt, und es überwacht die Frist mit.
Fundstelle. § 326 Abs. 2 Satz 2 HGB; § 325 Abs. 1a HGB
Übermitteln kann es nicht. Das Unternehmensregister hat dafür keine offene Schnittstelle; das Paket stellt das Programm zusammen, hochladen muss es der Geschäftsführer. Das steht auch auf der Seite „Was dieses Programm nicht kann“.
Jede einzeln nachgesehen, Stand 19.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.
Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.
Fundstelle. § 264 Abs. 3 HGB, § 264b HGB
Das Programm rechnet die Größenklasse aus Ihrem Abschluss und zeigt die Bilanz in der Fassung, die eingereicht wird — bei der Kleinstgesellschaft weniger als im Prüfbericht.
Was das kostet
Wer offenlegen muss, was eingereicht wird und bis wann.

Was eine UG aufstellen muss und was die gesetzliche Rücklage damit zu tun hat.

Kleinst, klein, mittelgroß oder groß – und was daraus für Anhang, Prüfung und Offenlegung folgt.