UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung?
UG oder GmbH? Haftung, Stammkapital, Bilanzpflicht, Steuern und laufende Kosten der beiden Rechtsformen im Vergleich – mit Tabelle und Rechenbeispiel.
Von der Bilanzboss-Redaktion · veröffentlicht am · Stand der Angaben:

Kurz gesagt
Welche Rechtsform passt, entscheidet sich vor allem an Haftung, Kapital und den Pflichten im Jahr. Im Einzelunternehmen haften Sie mit Ihrem ganzen Privatvermögen, brauchen aber kein Startkapital und meist keine Bilanz.
GmbH und UG begrenzen die Haftung; die GmbH verlangt 25.000 € Stammkapital, die UG weniger, muss aber ein Viertel jedes Gewinns zurücklegen. Dafür stellen beide jedes Jahr einen Jahresabschluss mit Bilanz auf und veröffentlichen ihn, auch ohne Umsatz.
Die drei Formen in wenigen Sätzen
Das Einzelunternehmen sind Sie selbst. Es gibt keine Gesellschaft, keinen Vertrag und kein Startkapital. Sie melden ein Gewerbe an und fangen an. Was das Unternehmen verdient oder schuldet, verdienen oder schulden Sie persönlich.
Die GmbH ist eine eigene Person im rechtlichen Sinn. Sie schließt Verträge, hat ein eigenes Konto, zahlt eigene Steuern und kann Sie als Geschäftsführer anstellen. Sie entsteht beim Notar und wird mit der Eintragung ins Handelsregister zur GmbH.
Die UG ist rechtlich ebenfalls eine GmbH, nur mit sehr kleinem Stammkapital und ein paar Sonderregeln. Im Alltag gilt fast alles, was für die GmbH gilt.

UG und GmbH im Überblick: die Tabelle
Ist die „Mini-GmbH“ dasselbe wie die UG?
Ja. „Mini-GmbH“ ist nur ein Spitzname für die UG. Eine eigene Rechtsform dieses Namens gibt es nicht.
Haftung: wer wofür einsteht
Im Einzelunternehmen haften Sie für alle Schulden des Betriebs mit allem, was Sie haben: Konto, Auto, Wohnung.
Bei GmbH und UG haftet den Gläubigern grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft. Ganz frei sind Sie trotzdem nicht:
- Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet dafür persönlich.
- Als Geschäftsführer haften Sie, wenn Sie Pflichten verletzen, etwa Steuern der Gesellschaft nicht abführen.
- Banken und Vermieter verlangen bei jungen Gesellschaften oft eine persönliche Bürgschaft.
Die Haftungsgrenze ist echt, aber sie schützt vor allem dann, wenn die Gesellschaft ordentlich geführt wird.
Kapital: was Sie einzahlen müssen
Die GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen davon mindestens 12.500 € eingezahlt sein, der Rest kann später folgen. Das Geld ist keine Gebühr: Es gehört der Gesellschaft und darf für den Betrieb ausgegeben werden.
Die UG, ausgeschrieben Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist eine GmbH mit sehr kleinem Stammkapital. Sie zahlt es vor der Anmeldung voll ein, in Geld.
Der Ausgleich: Solange ihr Stammkapital unter 25.000 € liegt, stellt sie ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage, die nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Mehr dazu im Ratgeber Rücklagepflicht der UG.
Das Einzelunternehmen hat kein Stammkapital. Sie nehmen heraus, was übrig ist, ohne Beschluss und ohne Sperre.
Buchführung und Bilanz
Hier liegt der größte Unterschied im Alltag. Jede GmbH und UG ist kraft ihrer Rechtsform Kaufmann. Sie bucht doppelt und stellt jedes Jahr einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf, auch ohne Umsatz.
Ein Einzelunternehmer darf bis zu bestimmten Grenzen bei Umsatz und Gewinn einfacher rechnen: Einnahmen minus Ausgaben.
Dazu kommen bei GmbH und UG die Steuererklärungen der Gesellschaft selbst, und als Geschäftsführer bekommen Sie die Post des Finanzamts für sie. Was darin stehen kann, erklärt der Ratgeber Brief vom Finanzamt.
Rechenbeispiel
Steuern im Vergleich: ein erfundenes Rechenbeispiel
Ein erfundenes Beispiel: Eine GmbH macht 60.000 € Gewinn vor Steuern. Ihre Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 400 Prozent; der Hebesatz ist der Prozentsatz, den jede Gemeinde für die Gewerbesteuer selbst festlegt.
Gerechnet ist vereinfacht, ohne Hinzurechnungen und ohne Verlustvortrag. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent, der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer, die Messzahl der Gewerbesteuer 3,5 Prozent.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag machen zusammen 9.495,00 € aus. Wäre dieselbe Firma eine UG, gingen von dem, was bleibt, 10.526,25 € in die Rücklage. Und das Geld gehört noch der Gesellschaft, nicht Ihnen.
Zahlt sie den Rest als Gewinn aus, behält sie Kapitalertragsteuer von 25 Prozent ein, dazu den Solidaritätszuschlag darauf. Ein Gehalt als Geschäftsführer dagegen mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird bei Ihnen wie jeder Lohn versteuert.
Im Einzelunternehmen gäbe es keine Körperschaftsteuer. Der ganze Gewinn wäre Ihr Einkommen und würde mit Ihrem eigenen, mit dem Einkommen steigenden Satz besteuert; ein Teil der Gewerbesteuer wird dort angerechnet.
Welche Form weniger Steuern kostet, hängt deshalb an Ihrem übrigen Einkommen, an Ihrer Gemeinde und daran, wie viel Sie entnehmen. Ein pauschales Ergebnis gibt es nicht. Dieselben Zahlen für UG und GmbH, auch mit Ausschüttung, rechnet der Rechner UG oder GmbH.
Der Satz der Körperschaftsteuer gilt in dieser Höhe für Jahre bis 2027. Danach sinkt er Jahr für Jahr um einen Prozentpunkt, bis er ab 2032 bei 10 Prozent liegt.
Was die Rechtsformen kosten
Die Gründung läuft über Notar und Handelsregister.
Mit dem Musterprotokoll, einer amtlichen Vorlage für einfache Gesellschaften mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, ist sie am günstigsten; die Gesellschaft darf dann Gründungskosten bis 300 € selbst tragen, höchstens bis zur Höhe ihres Stammkapitals.
Was eine UG-Gründung insgesamt kostet, steht im Ratgeber Was eine UG-Gründung kostet.
Teurer als die Gründung sind die laufenden Pflichten: Jahresabschluss, E-Bilanz (der Abschluss in der Form, die das Finanzamt elektronisch annimmt), drei Steuererklärungen und die Offenlegung, also die Veröffentlichung beim Unternehmensregister.
Deren Gebühr liegt für die kleinsten Gesellschaften bei 18,50 €; wer nicht offenlegt, riskiert ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 €. Was der Abschluss selbst kostet, steht unter Kosten des Jahresabschlusses.
Das Einzelunternehmen kommt mit einer Gewerbeanmeldung aus, rechnet bis zu bestimmten Grenzen ohne Bilanz und veröffentlicht nichts. Seine laufenden Kosten liegen deshalb in aller Regel deutlich darunter.
Von der UG zur GmbH: später wechseln
Die UG muss nicht UG bleiben. Erreicht ihr Stammkapital 25.000 €, etwa indem die angesparte Rücklage in Stammkapital umgewandelt wird, darf sie sich GmbH nennen, und die Pflicht zur Rücklage endet. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Von der UG zur GmbH.
Als Holding: was bei UG und GmbH gleich ist
Auch eine Gesellschaft, die nur Beteiligungen hält, hat jedes Jahr dieselben Pflichten wie jede andere GmbH oder UG. Als UG gilt für sie auch die Rücklage. Welche Pflichten eine Holding im Jahr hat, steht unter Pflichten einer Holding und auf der Seite für Holdings.
Woran Sie die Entscheidung festmachen
- Wie groß ist Ihr Risiko?Wer Aufträge mit hohen Summen annimmt oder Personal einstellt, hat einen Grund für die Haftungsgrenze.
- Wie viel Arbeit wollen Sie mit Formalien haben?Abschluss, Gesellschafterbeschluss und Offenlegung kommen bei GmbH und UG jedes Jahr.
- Wollen Sie Gewinne im Unternehmen lassen?Was in der GmbH bleibt, ist zunächst nur mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet.
Wann Sie gründen, ist eine eigene Frage: Ob der Dezember oder der 1. Januar besser passt, steht im Ratgeber Gründung im Dezember oder Januar.

Was eine gute Lösung können muss
Für eine GmbH oder UG sollte die Buchhaltung, ob Kanzlei oder Programm, mindestens das abdecken:
- doppelte Buchführung von der Eröffnungsbilanz an,
- den Jahresabschluss und, bei der UG, die Rücklage richtig berechnet,
- E-Bilanz und die drei Steuererklärungen der Gesellschaft,
- die Daten für die Offenlegung,
- die Trennung von Ihrem privaten Geld: Einlage, Darlehen, Gehalt oder Ausschüttung müssen erkennbar sein.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Brauche ich für meinen Betrieb die Haftungsgrenze wirklich, oder verlangen Bank und Vermieter ohnehin eine Bürgschaft?
- Wie hoch sind die laufenden Kosten einer GmbH für Abschluss, Erklärungen und Offenlegung im Jahr?
- Wie viel Gewinn möchte ich im Unternehmen lassen, und wie viel brauche ich zum Leben?
- Wie hoch ist der Hebesatz der Gemeinde, in der ich mein Unternehmen anmelde?
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Rechtlich ist die UG eine GmbH mit kleinerem Stammkapital. Sie kommt mit sehr wenig Startkapital aus, muss dafür aber einen Teil ihres Gewinns zurücklegen. Haftung, Pflichten und Steuern sind gleich.
Ab wann zahlt eine GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmen?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Es kommt darauf an, wie viel Sie insgesamt verdienen, wie hoch der Hebesatz Ihrer Gemeinde ist und wie viel Gewinn Sie aus der Gesellschaft entnehmen. Je mehr Gewinn in der GmbH bleibt, desto eher fällt der Vergleich für sie aus.
Wie viel Kapital braucht eine UG, wie viel eine GmbH?
Die GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital, von dem vor der Anmeldung 12.500 € eingezahlt sein müssen. Die UG kommt mit einem Euro aus, zahlt ihr Kapital aber voll ein und legt ein Viertel jedes Jahresüberschusses zurück, bis ihr Stammkapital 25.000 € erreicht.
Muss ein Einzelunternehmen eine Bilanz aufstellen?
Erst ab bestimmten Grenzen bei Umsatz und Gewinn. Darunter reicht eine einfache Rechnung aus Einnahmen und Ausgaben. Eine GmbH oder UG bilanziert dagegen immer, auch ohne Umsatz.
Kann eine UG später zur GmbH werden?
Ja. Erreicht ihr Stammkapital den Betrag, den eine GmbH braucht, darf sie sich GmbH nennen. Oft geschieht das, indem die angesparte Rücklage in Stammkapital umgewandelt wird.
Was kostet eine GmbH jedes Jahr an Pflichten?
Jedes Jahr fallen Jahresabschluss, E-Bilanz, Erklärungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer und die Offenlegung an. Allein die Gebühr des Unternehmensregisters liegt für die kleinsten Gesellschaften bei 18,50 €; was der Abschluss kostet, hängt davon ab, wer ihn macht.
Und Bilanzboss?
Bilanzboss ist für UG und GmbH. Das gilt auch als Holding oder ruhende Gesellschaft; ein Einzelunternehmen ist dort nicht vorgesehen.
Wer eine UG oder GmbH gründet, bekommt Businessplan, Eröffnungsbilanz und die Angaben für den Fragebogen des Finanzamts kostenlos. Was danach Jahresabschluss und laufende Buchhaltung kosten, steht auf der Preisseite.
Kostenlos gründenDieser Ratgeber erklärt allgemein, wie es geht, und rechnet mit erfundenen Zahlen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob etwas auf Ihre Gesellschaft passt, klären Sie im Zweifel mit einer Steuerkanzlei.
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