Buchhaltungssoftware für GmbH und UG: Was sie können muss
Buchhaltungssoftware für GmbH und UG: Bilanz, E-Bilanz, E-Rechnung, Datenexport – was ein Programm für die kleine GmbH können muss und was es kostet.
Von der Bilanzboss-Redaktion · veröffentlicht am · Stand der Angaben:

Kurz gesagt
Buchhaltungssoftware für eine GmbH oder UG muss doppelt buchen, und am Jahresende muss daraus eine Bilanz werden. Viele verbreitete Programme hören vor der Bilanz auf: Sie können Rechnungen, Belege und Voranmeldungen, aber keinen Jahresabschluss.
Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, wie aus Ihrer Buchhaltung Bilanz, E-Bilanz und Steuererklärungen werden.
Warum die GmbH mehr braucht als eine Einnahmenliste
Viele Programme rechnen nur Einnahmen gegen Ausgaben. Eine UG oder GmbH darf das nicht. Sie ist kraft ihrer Rechtsform Kaufmann und muss doppelt buchen. Am Jahresende kommen dazu:
- die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung,
- die E-Bilanz – also Ihre Bilanz in der Form, die das Finanzamt elektronisch annimmt,
- drei Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer,
- die Offenlegung: Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss beim Unternehmensregister veröffentlichen.
Kostenlose Buchhaltungssoftware: was sie bei einer GmbH nicht kann
Kostenlose Tarife sind meist zum Rechnungen schreiben gebaut. Doppelte Buchführung, Anlagenverzeichnis und Bilanz fehlen. Für eine UG reicht das nicht.
Kann ich die Buchhaltung der GmbH selbst machen?
Ja. Eine Kanzlei ist keine Pflicht, und die Verantwortung für die Bücher liegt ohnehin bei der Geschäftsführung. Was Sie brauchen, ist ein Programm, das doppelt bucht, und etwas Zeit jede Woche für Belege und Kontoauszüge.
Wer bisher eine Kanzlei hatte und keine mehr findet, findet unter Keine Kanzlei gefunden die nächsten Schritte. Welche Pflichten über das Jahr verteilt anfallen, zeigt die Checkliste der Buchhaltungspflichten.

Rechenbeispiel
Beispiel: ein Jahr Buchhaltung einer kleinen GmbH
Ein erfundenes Beispiel: eine kleine Agentur-GmbH mit einem Geschäftsführer, einem Bankkonto und drei festen Kunden. Im Jahr schreibt sie 40 Ausgangsrechnungen und bekommt 250 Belege – Miete, Software, Telefon, Reisen.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt sie jeden Monat ab, also 12 Mal im Jahr. Zusammen sind das mindestens 302 Buchungen.
Jede dieser Buchungen geht doppelt: einmal auf ein Konto im Soll, einmal auf ein Konto im Haben. Eine Rechnung über Software steht also beim Aufwand und bei der Bank. Am Jahresende werden daraus Bilanz und Gewinnrechnung.
Monatlich fällt dabei immer dasselbe an: Belege erfassen, Kontobewegungen zuordnen, offene Rechnungen im Blick behalten und die Voranmeldung abgeben. Am Jahresende kommen Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen dazu. Je besser das Programm die monatliche Arbeit erledigt, desto kleiner wird dieser letzte Schritt.
Was gute Buchhaltungssoftware können muss
Diese Liste können Sie bei jedem Anbieter durchgehen. Fehlt ein Punkt, ist das kein Ausschluss – aber Sie sollten wissen, wie Sie die Lücke füllen.
- Belege digital erfassen und festschreiben.Gebuchtes kann später nicht unbemerkt geändert werden. Eine Korrektur ist eine neue, sichtbare Buchung. Mehr dazu unter Belege automatisch erfassen.
- Kontoauszüge einlesen und zuordnen.Die Kontobewegungen kommen ohne Abtippen ins Programm.
- E-Rechnungen empfangen und schreiben.Seit 2025 muss jedes Unternehmen sie empfangen können – Einzelheiten unter E-Rechnung-Pflicht der GmbH.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung.Monatlich oder vierteljährlich, aus den gebuchten Zahlen.
- SKR03 oder SKR04.Das sind die beiden üblichen Kontenrahmen, also die Nummerierung Ihrer Buchhaltungskonten.
- Anlagenverzeichnis.Was länger als ein Jahr hält, wird über Jahre abgeschrieben.
- Export für die Kanzlei.Im DATEV-Format, damit eine Kanzlei Ihre Daten ohne Abtippen übernimmt.
- Verfahrensdokumentation.Eine Beschreibung, wie Ihre Buchhaltung abläuft – mehr unter Verfahrensdokumentation.
- Server in der EU.Fragen Sie, wo die Daten liegen und wer sie sehen kann.
- Alles mitnehmen können.Bei einer Kündigung müssen Buchungen und Belege vollständig und in einem offenen Format herauskommen.
Kriterien im Vergleich: eine Prüftabelle zum Abhaken
Die Tabelle zeigt, was ein Programm, das nur Einnahmen und Ausgaben sammelt, typischerweise kann – und was eine GmbH braucht. Gehen Sie sie mit der Beschreibung des Anbieters Zeile für Zeile durch.
Für Holding und vermögensverwaltende GmbH
Eine Holding hat oft nur wenige Buchungen im Jahr: Beteiligungserträge, Zinsen, ein paar Rechnungen. Für sie zählt weniger der Belegfluss als der Abschluss – Bilanz, E-Bilanz und Erklärungen müssen trotzdem vollständig sein. Mehr unter Buchhaltung und Abschluss der Holding.
Bilanz im Programm oder nur Datei für die Kanzlei?
Manche verbreiteten Programme schreiben in ihrer eigenen Hilfe, dass eine Bilanz mit ihnen nicht möglich ist. Der Abschluss liegt dann bei einer Kanzlei oder bei einem zweiten Programm. Das ist kein Fehler, solange Sie es vorher wissen.
Wer weiter in seinem Programm bucht und den Abschluss getrennt macht, findet die Kriterien dafür im Ratgeber Jahresabschluss-Software. Ob Ihre Buchhaltung für den Abschluss vollständig ist, zeigt die kostenlose Prüfung Ihres Kontenexports.
Wo im Alltag die Zeit hingeht
In einer kleinen GmbH kostet nicht der Abschluss die meiste Zeit, sondern das Kleine: Belege einsammeln, abfotografieren, Kontobewegungen dem richtigen Beleg zuordnen.
- Belege kommen per E-Mail, Foto oder Upload an einer Stelle an – nicht in drei Postfächern.
- Wiederkehrende Ausgaben wie Miete werden nach dem ersten Mal von selbst vorgeschlagen.
- Eine Kontobewegung ohne Beleg fällt auf, bevor der Monat abgeschlossen ist.
- Offene Rechnungen Ihrer Kunden sehen Sie auf einen Blick.
Zehn Minuten pro Woche weniger sind im Jahr mehr als ein ganzer Arbeitstag.

Was es realistisch kostet
Buchhaltungsprogramme kosten laut öffentlichen Preislisten zwischen 0 Euro im Monat – dann meist nur zum Rechnungen schreiben – und rund 60 Euro im Monat. Tarife, die überhaupt buchen, beginnen bei rund 13 bis 26 Euro im Monat. Tarife mit doppelter Buchführung sind seltener und meist teurer.
Rechnen Sie aufs Jahr: Bei 25 Euro im Monat sind es 300 Euro. Der Jahresabschluss kommt meist dazu – was er kostet, steht im Ratgeber Kosten des Jahresabschlusses. Ihre eigenen Zahlen können Sie im Kostenrechner eingeben.
Zum Vergleich: Lassen Sie die laufende Buchhaltung von einer Kanzlei machen, nennen öffentliche Kanzlei-Ratgeber für eine UG rund 150 bis 500 Euro im Monat, für eine GmbH 300 bis 1.000 Euro. Die Belege müssen Sie trotzdem liefern.
Wechseln, ohne von vorn anzufangen
- Klären, was am Jahresende herauskommen muss:Bilanz im Programm oder ein sauberer Export.
- Einen echten Monat ausprobieren:Belege und Kontoauszüge eines Monats in der Testphase buchen.
- Den Ausstieg prüfen, bevor Sie einsteigen:in der Testphase einmal alle Daten herunterladen.
Wer schon ein Programm hat, muss nicht alles neu erfassen. Aus den meisten Programmen lassen sich Buchungen im DATEV-Format oder als Kontenliste ausgeben – am besten zum Beginn eines Geschäftsjahres. Was ein Wechsel verlangt, steht unter wechseln, ohne von vorn anzufangen.
Fragen, die Sie stellen sollten
- Erstellt das Programm die Bilanz und die E-Bilanz selbst – oder nur eine Datei für die Kanzlei?
- Kann es E-Rechnungen empfangen und selbst schreiben?
- Wie bekomme ich alle meine Daten heraus, wenn ich kündige?
- Was ändert sich am Preis ab einer bestimmten Zahl von Buchungen?
- Wo stehen die Server, und wer kann meine Daten sehen?
- Kann meine Kanzlei zugreifen, ohne etwas zu verändern?
Häufige Fragen
Welche Buchhaltungssoftware braucht eine GmbH?
Eine mit doppelter Buchführung in SKR03 oder SKR04, die Kontoauszüge einliest, E-Rechnungen empfängt und die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibt. Am Jahresende muss daraus eine Bilanz werden – im Programm selbst oder über einen vollständigen Export.
Gibt es kostenlose Buchhaltungssoftware für eine UG?
Kostenlose Tarife können meist nur Rechnungen schreiben oder Einnahmen und Ausgaben sammeln. Doppelte Buchführung und Bilanz, die eine UG braucht, fehlen dann.
Erstellt Buchhaltungssoftware auch die Bilanz und die E-Bilanz?
Viele verbreitete Programme hören vor der Bilanz auf und übergeben nur eine Datei an eine Kanzlei. Fragen Sie vor dem Kauf ausdrücklich nach Bilanz, E-Bilanz und den drei Steuererklärungen.
Kann ich die Buchhaltung meiner GmbH selbst machen?
Ja. Eine Kanzlei ist keine Pflicht; die Verantwortung trägt ohnehin die Geschäftsführung. Nötig sind ein Programm mit doppelter Buchführung und etwas Zeit jede Woche für Belege und Bank.
Was kostet Buchhaltungssoftware für eine GmbH?
Laut öffentlichen Preislisten zwischen 0 und rund 60 Euro im Monat. Tarife mit doppelter Buchführung sind meist teurer, und der Jahresabschluss kommt fast immer dazu.
Wie bekomme ich meine Daten heraus, wenn ich wechsle?
Über einen Export im DATEV-Format oder als Kontenliste. Probieren Sie ihn schon in der Testphase aus: Was dabei nicht herauskommt, bekommen Sie auch später nicht.
Und Bilanzboss?
Bilanzboss bietet beides an. Die Tür „Buchhaltung“ deckt Belege, Bank, Kontierung, Voranmeldungen und Fristen ab; der Jahresabschluss kommt je Geschäftsjahr dazu. Wer in seinem bisherigen Programm weiterbucht, nimmt nur den Abschluss. Was das kostet, steht auf der Preisseite.
Buchhaltung ansehenDieser Ratgeber erklärt allgemein, wie es geht, und rechnet mit erfundenen Zahlen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob etwas auf Ihre Gesellschaft passt, klären Sie im Zweifel mit einer Steuerkanzlei.
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