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Seiten zu UG, GmbH, Holding, E-Bilanz, Offenlegung – und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Was Sie selbst dürfen, was Sie selbst müssen, und wo die Grenze verläuft.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.
Es gibt keine Pflicht, eine Kanzlei zu beauftragen. Das Gesetz verbietet die geschäftsmäßige Hilfeleistung in fremden Steuersachen; die eigene Angelegenheit ist davon nicht erfasst. Das Gesetz legt die Aufstellung des Jahresabschlusses ausdrücklich den gesetzlichen Vertretern auf — also Ihnen.
Was Sie brauchen, ist kein Berater, sondern eine vollständige Buchführung und die Zeit, die offenen Punkte durchzugehen.

Wenn eine Zweifelsfrage zu entscheiden ist. Welche von mehreren rechtmäßigen Möglichkeiten in Ihrem Fall die richtige ist, darf Ihnen kein Programm sagen — und wenn eines es täte, wäre das ein Grund, ihm nicht zu trauen.
Wenn das Finanzamt zurückfragt. Eine Rückfrage, ein Antrag auf Fristverlängerung, ein Einspruch: Das geht von Ihnen aus. Dieses Programm ist Datenübermittler und nicht Ihr Bevollmächtigter; der BFH hat die Grenze am 16.04.2024 genau dort gezogen.
Wenn Sie länger Zeit brauchen. Wer einen Berater beauftragt, bekommt die verlängerte Frist. Ohne Berater gilt die kürzere — das ist ein echter Nachteil, und er steht hier, weil er in die Entscheidung gehört.

Sehen Sie nach, welche Fristen für Ihren Stichtag laufen. Der Fristenrechner nennt alle drei und den Wortlaut der Vorschrift dazu. Ist die Offenlegungsfrist schon abgelaufen, ist Eile geboten — nicht wegen der Steuer, sondern wegen des Ordnungsgeldes.
Ja. Das Gesetz legt die Aufstellung der Geschäftsführung auf. Wer seine eigene Gesellschaft abschließt, braucht dafür keine Erlaubnis.
Bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die längere Frist gibt es nur, wenn eine Kanzlei die Erklärung anfertigt.
Wenn eine Zweifelsfrage zu entscheiden ist, das Finanzamt zurückfragt oder ein Einspruch nötig wird. Das sind Einzelfälle, die kein Programm entscheiden darf.
Aufstellung, Feststellung, Offenlegung.
Fristen rechnen
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Was Ihnen zusteht und was Sie herausverlangen können.

Was dazugehört, in welcher Reihenfolge – und woran es hängt.