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Die Kanzlei hat das Mandat gekündigt

Was Ihnen zusteht, was Sie herausverlangen können und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Hände ordnen Akten in einem Karton – Unterlagen, die von der Kanzlei zurückkommen

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.

Zuerst: die Unterlagen

Ihre Buchführungsunterlagen gehören Ihnen. Die Kanzlei hat sie herauszugeben; an eigenen Arbeitsergebnissen kann er ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, solange Honorar offen ist. Offene Rechnungen zu begleichen ist deshalb der schnellste Weg zu den Daten.

Was Sie wirklich brauchen, ist der Kontenexport Die Summen- und Saldenliste oder der Buchungsstapel im DATEV-Format. Fragen Sie danach ausdrücklich; eine PDF-Bilanz nützt Ihnen für die E-Bilanz nichts, weil unverdichtete Kontennachweise verlangt.

Eine Hand greift in eine Schublade mit Hängeakten

Zuletzt: die Vollmacht

Eine erteilte Empfangsvollmacht wirkt gegenüber dem Finanzamt fort, bis sie widerrufen ist. Solange sie steht, gehen Bescheide weiter an die Kanzlei — und die Einspruchsfrist läuft ab deren Zugang.

Was Sie von der Kanzlei anfordern

  • Den Buchungsstapel im DATEV-Formatfür alle Jahre, die sie betreut hat.
  • Die Summen- und Saldenlistezum letzten Stichtag.
  • Den letzten Jahresabschlussund die übermittelte E-Bilanz.
  • Das Anlagenverzeichnismit den ursprünglichen Anschaffungskosten.
  • Die Steuerbescheideder letzten Jahre und eine Aufstellung offener Fristen.

Fragen Sie schriftlich und mit einer Frist. Was Ihnen gehört, muss die Kanzlei herausgeben; bei eigenen Arbeitsergebnissen kann sie warten, bis ihre Rechnung bezahlt ist.

Typische Fehler

  • Die Vollmacht stehen lassen.Bescheide gehen dann weiter an die Kanzlei, und die Einspruchsfrist läuft trotzdem.
  • Sich mit einer PDF-Bilanz zufriedengeben.Für die nächste E-Bilanz brauchen Sie die Konten, nicht das Bild.
  • Die kürzere Frist übersehen.Ohne Kanzlei gilt für die Steuererklärungen der frühere Termin.

Häufige Fragen

Muss die Kanzlei meine Unterlagen herausgeben?

Ja, Ihre Buchführungsunterlagen gehören Ihnen. Nur an ihren eigenen Arbeitsergebnissen kann die Kanzlei festhalten, solange ihre Rechnung offen ist.

Verlängert die Kündigung meine Fristen?

Nein. Im Gegenteil: Ohne Kanzlei gilt für die Steuererklärungen die kürzere Frist.

Welche Datei brauche ich für den nächsten Abschluss?

Den Kontenexport – die Summen- und Saldenliste oder den Buchungsstapel im DATEV-Format. Eine PDF-Bilanz reicht für die E-Bilanz nicht.

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