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Seiten zu UG, GmbH, Holding, E-Bilanz, Offenlegung – und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Was Ihnen zusteht, was Sie herausverlangen können und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.
Ihre Buchführungsunterlagen gehören Ihnen. Die Kanzlei hat sie herauszugeben; an eigenen Arbeitsergebnissen kann er ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, solange Honorar offen ist. Offene Rechnungen zu begleichen ist deshalb der schnellste Weg zu den Daten.
Was Sie wirklich brauchen, ist der Kontenexport Die Summen- und Saldenliste oder der Buchungsstapel im DATEV-Format. Fragen Sie danach ausdrücklich; eine PDF-Bilanz nützt Ihnen für die E-Bilanz nichts, weil unverdichtete Kontennachweise verlangt.

Eine Kündigung verlängert keine Frist. Prüfen Sie zuerst, ob die Offenlegung für das letzte Geschäftsjahr noch offen ist — dort droht ein Ordnungsgeld von Amts wegen, ohne Mahnung.
Und beachten Sie die Fristumstellung: Solange ein Berater beauftragt war, galt die verlängerte Frist. Ohne ihn gilt die kürzere. Das kann bedeuten, dass eine Erklärung, die Sie für rechtzeitig hielten, schon überfällig ist.

Eine erteilte Empfangsvollmacht wirkt gegenüber dem Finanzamt fort, bis sie widerrufen ist. Solange sie steht, gehen Bescheide weiter an die Kanzlei — und die Einspruchsfrist läuft ab deren Zugang.
Fragen Sie schriftlich und mit einer Frist. Was Ihnen gehört, muss die Kanzlei herausgeben; bei eigenen Arbeitsergebnissen kann sie warten, bis ihre Rechnung bezahlt ist.
Ja, Ihre Buchführungsunterlagen gehören Ihnen. Nur an ihren eigenen Arbeitsergebnissen kann die Kanzlei festhalten, solange ihre Rechnung offen ist.
Nein. Im Gegenteil: Ohne Kanzlei gilt für die Steuererklärungen die kürzere Frist.
Den Kontenexport – die Summen- und Saldenliste oder den Buchungsstapel im DATEV-Format. Eine PDF-Bilanz reicht für die E-Bilanz nicht.
Laden Sie den Kontenexport hoch und sehen Sie, was dem Abschluss noch fehlt. Kostenlos, nur mit E-Mail-Adresse.
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Was ein Wechsel verlangt und welche Unterlagen aus dem alten Programm oder der Kanzlei hineingehen.

Was Sie selbst dürfen, was Sie selbst müssen und wo die Grenze verläuft.