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Gastronomie

Gastronomie als GmbH: Kasse, Belege, Abschluss

Für Restaurants, Cafés und Imbisse als GmbH oder UG: von der Tageskasse bis zum Jahresabschluss.

Zwei Köche in Schürzen bereiten in einer offenen Restaurantküche Essen zu

Was das Programm übernimmt

  • Offene Ladenkasse

    Einnahmen und Ausgaben bar eintragen, jeden Tag mit der Zählung abschließen. Jeder Eintrag wird gebucht, und die Kasse fällt nie unter null.

  • Registrierkasse

    Die Exportdatei Ihrer Kasse hochladen: Aus jedem Tagesabschluss werden Umsatz, Kartenzahlungen und das Trinkgeld der Mitarbeiter – das kein Erlös ist – auf Ihren Knopfdruck gebucht.

  • Speisen und Getränke

    Seit 2026 gelten für Speisen im Restaurant 7 %, für Getränke weiter 19 %. Der Tagesabschluss der Kasse wird je Steuersatz getrennt gebucht, die Voranmeldung rechnet daraus.

  • Bewirtung

    Quittung fotografieren, Anlass und Gäste eintragen: Der Bewirtungsbeleg entsteht von selbst, Sie unterschreiben auf dem Gerät. Gebucht wird 70 % als Betriebsausgabe, der Rest getrennt.

Worauf das Finanzamt in der Gastronomie schaut

Bargeld ist der Punkt, an dem Prüfungen in der Gastronomie ansetzen. Darum gilt für jede Kasse:

  • Elektronische Kasse:Sie braucht eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss dem Finanzamt binnen eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden. Jeder Gast bekommt einen Beleg, auf Papier oder elektronisch.
  • Offene Ladenkasse:Ohne Kassensystem zählen Sie jeden Abend den Bestand und schreiben einen Kassenbericht. Rechnerisch darf die Kasse nie unter null fallen.
  • Tagesabschluss:Bei einer Registrierkasse belegt der Tagesabschluss den Umsatz des Tages. Er wird mit den übrigen Unterlagen aufbewahrt.

Speisen 7 %, Getränke 19 %: ein Beispiel

Ein Gast isst im Restaurant ein Mittagessen für 15,00 Euro und trinkt eine Cola für 3,50 Euro. Im Essen stecken 0,98 Euro Umsatzsteuer (7 %), in der Cola 0,56 Euro (19 %).

Darum bucht der Tagesabschluss beide Sätze getrennt. Steht auf dem Kassenbon nur eine Summe, lässt sich die Steuer nicht richtig aufteilen – stellen Sie die Warengruppen in der Kasse einmal sauber ein.

Trinkgeld und Bewirtung

  • Trinkgeld für das Teamist kein Umsatz Ihrer GmbH. Für Ihre Angestellten ist es steuerfrei, solange der Gast es freiwillig gibt.
  • Bewirten Sie selbst Geschäftspartner, sind 70 % der angemessenen Kosten Betriebsausgabe. Auf den Beleg gehören Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Betrag; die Rechnung muss aus einer elektronischen Kasse stammen.

Mehr dazu im Ratgeber Bewirtungskosten buchen und unter Aufbewahrungsfristen.

Häufige Fragen

Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?

Ja. Elektronische Kassen mit Sicherheitseinrichtung melden Sie binnen eines Monats nach der Anschaffung, ebenso wenn Sie eine Kasse außer Betrieb nehmen.

Gilt der ermäßigte Satz auch für Getränke?

Nein. Für Speisen im Restaurant gelten 7 %, Getränke bleiben bei 19 %. Bei einem Menü mit Getränk wird der Preis aufgeteilt.

Brauche ich für jeden Gast einen Beleg?

Mit einer elektronischen Kasse ja: Für jeden Vorgang wird ein Beleg erstellt, auf Papier oder elektronisch. Mit einer offenen Ladenkasse ohne Kassensystem gilt diese Pflicht nicht; dort zählt der tägliche Kassenbericht.

Was gehört auf einen Bewirtungsbeleg?

Ort, Tag, die bewirteten Personen, der Anlass und der Betrag. Das Programm fragt Anlass und Gäste ab, wenn Sie die Quittung fotografieren.

Quellen: Abgabenordnung (Kassen, Belegausgabe, Aufbewahrung); Umsatzsteuergesetz (Steuersätze); Einkommensteuergesetz (Bewirtung, Trinkgeld). Rechtsstand 2026.

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