Onlinehandel
Onlinehandel als GmbH: der Abschluss aus Ihrem Vorprogramm
Für Händler mit Marktplätzen und Shop: Ihr Vorprogramm bleibt, der Abschluss Ihrer GmbH oder UG entsteht aus seinem Export.

Was das Programm übernimmt
Vorprogramm behalten
Sie buchen in Billstack, JTL, Billbee oder easybill? Laden Sie den DATEV-Buchungsstapel hoch – mit Land und Steuersatz für Verkäufe ins EU-Ausland. Sie wechseln nichts.
Nicht doppelt gebucht
Was der Stapel schon enthält, kommt nicht ein zweites Mal aus einem Marktplatzbericht dazu. Auszahlungen auf die Bank werden gegen das Geldtransit-Konto abgeglichen.
Berichte der Marktplätze
Ohne Vorprogramm lesen Sie die Berichte von Amazon, eBay, PayPal, Stripe und Shopify ein. Daraus wird je Monat, Quelle und Steuerart eine Sammelbuchung, jede einzelne Zeile liegt als Nachweis daneben.
Verkäufe ins EU-Ausland
Für Verkäufe an Privatleute in anderen EU-Ländern entsteht die Datei für die vierteljährliche Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (One-Stop-Shop). Hochladen und absenden tun Sie sie dort selbst.
Was im Abschluss eines Onlinehändlers steckt
Ein Onlinehandel als GmbH oder UG stellt jedes Jahr denselben Jahresabschluss auf wie jede andere Kapitalgesellschaft: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei kleinen Gesellschaften ein kurzer Anhang. Drei Dinge machen ihn im Handel aufwendiger:
- Der Warenbestand.Was am Stichtag im Lager liegt, gehört in die Bilanz – gezählt oder aus einem laufend gepflegten Warenwirtschaftsprogramm. Bewertet wird höchstens mit dem Einkaufspreis, bei gesunkenem Wert niedriger.
- Die Auszahlungen der Marktplätze.Amazon, eBay oder PayPal zahlen den Umsatz abzüglich Gebühren und Erstattungen aus. Umsatz, Gebühr und Auszahlung sind drei Buchungen; das Geldtransit-Konto zeigt am Jahresende, was noch unterwegs ist.
- Verkäufe ins EU-Ausland.Ab einer Grenze gilt der Steuersatz des Landes, in dem Ihre Kundin wohnt.
Fernverkäufe: die Grenze von 10.000 Euro
Verkaufen Sie an Privatleute in anderen EU-Ländern, zählen alle diese Verkäufe zusammen – über alle Länder. Bleibt die Summe im Vorjahr und im laufenden Jahr unter 10.000 Euro netto, berechnen Sie deutsche Umsatzsteuer. Mit dem Verkauf, der die Grenze überschreitet, gilt der Satz des Ziellandes.
Beispiel: Ihre GmbH verkauft 6.000 Euro nach Österreich und 5.000 Euro nach Frankreich. Zusammen sind das 11.000 Euro – die Grenze ist überschritten.
Damit Sie sich nicht in jedem Land anmelden müssen, gibt es den One-Stop-Shop: eine Meldung je Quartal beim Bundeszentralamt für Steuern, fällig bis zum Ende des Monats nach Quartalsende. Das Programm erstellt die Datei dafür.
Typische Fehler im Abschluss
- Umsatz nur in Höhe der Auszahlung gebucht: Die Gebühren fehlen als Kosten, der Umsatz ist zu niedrig.
- Erstattungen doppelt abgezogen – einmal im Marktplatzbericht, einmal von Hand.
- Warenbestand vergessen: Dann steht der ganze Einkauf als Kosten im Jahr, und der Gewinn ist zu niedrig.
- Rechnungen von Plattformen aus dem EU-Ausland ohne Umsatzsteuer nicht als Steuerumkehr gebucht. Dann fehlt die Steuer in der Voranmeldung.
Mehr dazu im Ratgeber Jahresabschluss im Onlinehandel und unter Inventur und Anlagenverzeichnis.
Häufige Fragen
Muss ich als Onlinehändler eine Inventur machen?
Ja. Eine GmbH oder UG nimmt zum Ende jedes Geschäftsjahres ihre Bestände auf, auch die Ware im Lager. Sie zählen am Stichtag oder übernehmen den Bestand aus einem laufend gepflegten Warenwirtschaftsprogramm. Bewertet wird höchstens mit dem Einkaufspreis.
Was ist das Geldtransit-Konto?
Ein Zwischenkonto für Geld, das unterwegs ist: Der Marktplatz hat den Verkauf abgerechnet, die Auszahlung ist aber noch nicht auf Ihrer Bank. Am Jahresende zeigt es, was der Marktplatz Ihnen noch schuldet.
Brauche ich den One-Stop-Shop schon unter 10.000 Euro?
Nein. Unter der Grenze berechnen Sie deutsche Umsatzsteuer. Sie dürfen aber freiwillig schon vorher die Sätze der Zielländer anwenden; daran sind Sie dann mindestens zwei Kalenderjahre gebunden.
Kann ich mein Vorprogramm behalten?
Ja. Billstack, JTL, Billbee und easybill geben einen DATEV-Buchungsstapel aus. Den laden Sie hoch, der Abschluss entsteht daraus. Sie wechseln nichts.
Quellen: Handelsgesetzbuch (Inventar, Bewertung); Umsatzsteuergesetz (Fernverkäufe, One-Stop-Shop). Rechtsstand 2026.
Was es kostet
Den Preis Ihrer Stufe finden Sie auf der Preisseite.
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