Jahresabschluss selbst oder mit Kanzlei: der Unterschied
Eine Steuerkanzlei berät Sie, vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt und haftet mit einer Berufshaftpflicht. Bilanzboss ist ein Werkzeug, mit dem Sie als Geschäftsführer den Abschluss Ihrer UG oder GmbH selbst erstellen – zu einem festen Preis. Was passt, hängt davon ab, wie viel Beratung Sie brauchen.

Wann eine Kanzlei der passendere Weg ist
Eine Kanzlei ist der passendere Weg, wenn Sie Beratung im Einzelfall brauchen – etwa bei einer Umstrukturierung, einer Betriebsprüfung, einem Streit mit dem Finanzamt oder einer Frage, bei der es nicht um Zahlen, sondern um Gestaltung geht.
Viele Geschäftsführer kombinieren beides: den Abschluss selbst, die Kanzlei für einzelne Fragen.

Was Sie ohne Kanzlei selbst übernehmen
- Belege und Buchungen des Jahres vollständig zusammentragen.
- Die Fragen zum Abschluss beantworten: Bestände, offene Rechnungen, Rückstellungen, Anlagen.
- Den Abschluss freigeben. Die Gesellschafter stellen ihn fest; die Vorlage für den Beschluss legt das Programm bereit.
- Die Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen.
Was eine Kanzlei zusätzlich leistet, steht oben in der Tabelle: Beratung im Einzelfall und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Fristen mit und ohne Kanzlei
Die Steuererklärungen der GmbH sind ohne Kanzlei bis Ende Juli des Folgejahres abzugeben. Macht eine Kanzlei sie, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Für den Abschluss selbst gilt diese Verlängerung nicht: Eine kleine Gesellschaft stellt ihn in der Regel binnen 6 Monaten nach Jahresende auf, eine größere binnen 3. Veröffentlicht wird spätestens nach 12 Monaten – gleich, wer ihn erstellt hat.
Ihr Datum rechnet der Fristenrechner.
Häufige Fragen
Darf ich die Steuererklärungen meiner GmbH selbst abgeben?
Ja. Wer die eigenen Steuern erledigt, braucht keine Befugnis. Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung entstehen im Programm aus denselben Zahlen wie der Abschluss.
Kann ich einzelne Fragen trotzdem mit einer Kanzlei klären?
Ja, und viele machen es so: den Abschluss selbst, die Kanzlei für eine einzelne Frage. Ihre Buchungen gibt das Programm dafür als DATEV-Buchungsstapel aus.
Wer haftet, wenn im Abschluss ein Fehler steckt?
Verantwortlich für den Abschluss ist immer die Geschäftsführung, auch wenn eine Kanzlei ihn erstellt. Die Kanzlei haftet Ihnen gegenüber für eigene Fehler. Was das im Einzelnen heißt, steht unter „Wofür Sie haften“.
Quellen: Abgabenordnung (Abgabefristen); Handelsgesetzbuch (Aufstellung, Offenlegung); Steuerberatungsgesetz (Hilfeleistung in eigenen Angelegenheiten). Rechtsstand 2026.
Selbst ausprobieren
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Bald verfügbar – jetzt eintragenWorauf die Angaben beruhen: Steuerberatungsgesetz, seine Durchführungsverordnung und die Vergütungsverordnung der Kanzleien im amtlichen Wortlaut.
Die Angaben über andere Anbieter stammen von deren öffentlichen Seiten und aus dem amtlichen Gesetzestext, abgerufen am 15.10.2026. Sie können sich seitdem geändert haben. Bilanzboss ist keine Kanzlei und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.



