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Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr, und was er kostet

Wer sie beantragt, hat für jede Voranmeldung einen Monat länger Zeit. Der Monatszahler zahlt dafür ein Elftel im Voraus — der Vierteljahreszahler nichts.

Eine Hand kreist mit dem Stift einen Tag im Kalender ein – Dauerfristverlängerung

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.

Fundstelle. § 2 StBerG

Kurz gefragt (3 Fragen)
Was bewirkt die Dauerfristverlängerung?
Das Finanzamt hat die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung und für die Zahlung um einen Monat zu verlängern, wenn der Unternehmer es beantragt. Aus dem 10. Februar wird der 10. März, und so für jeden Zeitraum des Jahres.

Fundstelle. § 46 Satz 1 UStDV

Muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu gestellt werden?
Sie gilt fort. Der Antrag ist nicht jedes Jahr neu zu stellen; die Verlängerung bleibt, bis sie widerrufen wird. Der Monatszahler muss aber die Sondervorauszahlung jedes Jahr neu anmelden und entrichten.

Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV; § 48 Abs. 2 UStDV

Muss auch der Vierteljahreszahler eine Sondervorauszahlung leisten?
Das ist die Stelle, an der sich viele vertun: Die Sondervorauszahlung trifft nur den, der monatlich voranmeldet. Wer vierteljährlich abgibt, bekommt die Verlängerung ohne Vorauszahlung.

Fundstelle. § 47 UStDV

Was sie bewirkt

Das Finanzamt hat die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung und für die Zahlung um einen Monat zu verlängern, wenn der Unternehmer es beantragt. Aus dem 10. Februar wird der 10. März, und so für jeden Zeitraum des Jahres.

Fundstelle. § 46 Satz 1 UStDV

Sie gilt fort. Der Antrag ist nicht jedes Jahr neu zu stellen; die Verlängerung bleibt, bis sie widerrufen wird. Der Monatszahler muss aber die Sondervorauszahlung jedes Jahr neu anmelden und entrichten.

Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV; § 48 Abs. 2 UStDV

Ein Kalender mit den Terminen der Voranmeldung

Was sie den Monatszahler kostet

Ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, im Voraus. Das ist kein Aufschlag, sondern eine Verrechnung: Die Sondervorauszahlung wird bei der Voranmeldung für den letzten Zeitraum des Jahres angerechnet — beim Monatszahler also im Dezember.

Fundstelle. § 48 Abs. 4 UStDV

Vorauszahlungen des Vorjahres60.000,00 €

Fundstelle. § 47 Abs. 1 Satz 1 UStDV

zuzüglich Sondervorauszahlung des Vorjahres0,00 €

Fundstelle. § 47 Abs. 1 Satz 1 UStDV

Summe (Kennzahl 38)60.000,00 €Vordruck USt 1 H, Zeile 9
davon ein Elftel (Kennzahl 39)5.454,00 €

Fundstelle. § 47 Abs. 1 Satz 1 UStDV

Wirtschaftlich kostet sie deshalb nichts als den Zinsvorteil auf diesen einen Betrag für elf Monate. Gegen den steht ein Monat mehr Zeit für zwölf Voranmeldungen.

Bis wann

Für den Monatszahler bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Verlängerung gelten soll — das ist der Tag, an dem die Voranmeldung für Januar fällig wäre. Für den Vierteljahreszahler bis zum 10. April.

Fundstelle. § 48 Abs. 1 Satz 1 UStDV

Eine verspätete Anmeldung wirkt nicht rückwirkend. Wer den Termin verpasst, kann die Verlängerung erst für den nächsten Zeitraum bekommen; die bereits abgelaufene Frist lebt nicht wieder auf.

Mehr: Fundstellen und was nicht belegt ist

Fundstellen

Jede einzeln nachgesehen, Stand 20.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.

StelleWofürGradWo nachgesehen

Fundstelle. § 46 Satz 1 UStDV

das Finanzamt hat die Fristen um einen Monat zu verlängernA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV

die Verlängerung gilt fort, bis sie widerrufen wirdA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 47 Abs. 1 Satz 1 UStDV

ein Elftel der Vorauszahlungen des VorjahresA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 48 Abs. 1 Satz 1 UStDV

anzumelden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voranmeldung für den ersten Zeitraum abzugeben wäreA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 48 Abs. 2 UStDV

die Sondervorauszahlung ist für jedes Jahr neu anzumeldenA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 48 Abs. 4 UStDV

Anrechnung bei der Voranmeldung für den letzten Zeitraum des JahresA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026
Vordruck USt 1 H, Kennzahlen 38 und 39Bemessungsgrundlage und ElftelB — aus einer amtlichen Veröffentlichung gelesenDrucktext aus der amtlichen Datensatzbeschreibung, im Programm abgedruckt

Fundstelle. § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG

die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben — das ist die Frist, die verlängert wirdA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 108 Abs. 3 AO

fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag — das gilt auch für den verlängerten TerminA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Fundstelle. § 18 Abs. 2 UStG

wer monatlich und wer vierteljährlich voranmeldet — davon hängt ab, ob überhaupt eine Sondervorauszahlung anfälltA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenWortlaut im Programm abgedruckt und gegengelesen, 20.09.2026

Was wir nicht belegen können

Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.

  • Ob das Finanzamt die Verlängerung im Einzelfall widerrufen kann Nennt den Widerruf, sagt aber nichts über seine Voraussetzungen. Die Verwaltungspraxis dazu haben wir nicht nachgeschlagen.

    Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV

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