
Istversteuerung
Die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn der Kunde gezahlt hat.
Wer sie beantragt, hat für jede Voranmeldung einen Monat länger Zeit. Der Monatszahler zahlt dafür ein Elftel im Voraus — der Vierteljahreszahler nichts.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.
Fundstelle. § 2 StBerG
Fundstelle. § 46 Satz 1 UStDV
Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV; § 48 Abs. 2 UStDV
Fundstelle. § 47 UStDV
Das Finanzamt hat die Fristen für die Abgabe der Voranmeldung und für die Zahlung um einen Monat zu verlängern, wenn der Unternehmer es beantragt. Aus dem 10. Februar wird der 10. März, und so für jeden Zeitraum des Jahres.
Fundstelle. § 46 Satz 1 UStDV
Sie gilt fort. Der Antrag ist nicht jedes Jahr neu zu stellen; die Verlängerung bleibt, bis sie widerrufen wird. Der Monatszahler muss aber die Sondervorauszahlung jedes Jahr neu anmelden und entrichten.
Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV; § 48 Abs. 2 UStDV

Ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, im Voraus. Das ist kein Aufschlag, sondern eine Verrechnung: Die Sondervorauszahlung wird bei der Voranmeldung für den letzten Zeitraum des Jahres angerechnet — beim Monatszahler also im Dezember.
Fundstelle. § 48 Abs. 4 UStDV
Wirtschaftlich kostet sie deshalb nichts als den Zinsvorteil auf diesen einen Betrag für elf Monate. Gegen den steht ein Monat mehr Zeit für zwölf Voranmeldungen.
Ein Vierteljahreszahler braucht keine Sondervorauszahlung: Sondervorauszahlung 0,00 € Bei vierteljährlicher Voranmeldung entfällt die Sondervorauszahlung: Das Gesetz verlangt die Anmeldung nur „in den Fällen“, und trifft nur den Monatszahler.
Fundstelle. § 48 Abs. 1 Satz 1 UStDV; § 47; § 47 Abs. 1 Satz 1 UStDV
Das ist die Stelle, an der sich viele vertun: Die Sondervorauszahlung trifft nur den, der monatlich voranmeldet. Wer vierteljährlich abgibt, bekommt die Verlängerung ohne Vorauszahlung.
Fundstelle. § 47 UStDV

Für den Monatszahler bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Verlängerung gelten soll — das ist der Tag, an dem die Voranmeldung für Januar fällig wäre. Für den Vierteljahreszahler bis zum 10. April.
Fundstelle. § 48 Abs. 1 Satz 1 UStDV
Eine verspätete Anmeldung wirkt nicht rückwirkend. Wer den Termin verpasst, kann die Verlängerung erst für den nächsten Zeitraum bekommen; die bereits abgelaufene Frist lebt nicht wieder auf.
Jede einzeln nachgesehen, Stand 20.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.
Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.
Fundstelle. § 46 Satz 2 UStDV
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Die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn der Kunde gezahlt hat.

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