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Istversteuerung: die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn der Kunde gezahlt hat

Drei Voraussetzungen, von denen eine genügt, und ein Antrag beim Finanzamt.

Eine Kundin zahlt mit Karte am Terminal – Umsatzsteuer nach Zahlungseingang

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.

Fundstelle. § 2 StBerG

Kurz gefragt (3 Fragen)
Wann entsteht die Umsatzsteuer, wenn nach vereinnahmten Entgelten versteuert wird?
Gestattet das Finanzamt die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten, entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Zeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Die Zahllast folgt dann dem Geldeingang.

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG

Müssen alle drei Voraussetzungen zugleich vorliegen?
Das „oder“ ist die ganze Nachricht. Die Tatbestände stehen nebeneinander, nicht hintereinander: Einer genügt. Für eine UG oder GmbH kommen zwei in Frage – die Umsatzgrenze in Nummer 1 und die Befreiung in Nummer 2. Nummer 3 (oben ausgelassen) greift bei ihr nicht: Sie ist kraft Rechtsform buchführungspflichtig.
Darf man ohne Gestattung des Finanzamts nach vereinnahmten Entgelten abrechnen?
Es ist eine Gestattung auf Antrag, keine Wahl, die man einfach ausübt: „Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten.“ Wer ohne Gestattung nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, meldet zu wenig an.

Fundstelle. § 20 Satz 1 UStG

Worin der Unterschied besteht

Im Regelfall entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist — nicht mit der Zahlung. Das ist die Sollversteuerung: Wer im Januar eine Rechnung schreibt und im Mai bezahlt wird, führt die Steuer im Februar ab und wartet bis Mai auf das Geld.

Gestattet das Finanzamt die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten, entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Zeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Die Zahllast folgt dann dem Geldeingang.

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG

Der Vorsteuerabzug bleibt davon unberührt: Er hängt an der Rechnung und ihrer Leistung, nicht an der eigenen Zahlung. Das Gesetz stellt nur die eigenen Umsätze um.

Fundstelle. § 20 UStG

Eine Zahlung geht ein

Was in keinem Kontenexport steht

Keine der Voraussetzungen lässt sich aus Buchungen ablesen. Der Gesamtumsatz des Vorjahres steht im Vorjahr, die Befreiung in einem Bescheid — nicht in einer Kontonummer.

Fundstelle. § 148 AO

Dieses Programm fragt sie deshalb und nimmt nichts an. Ohne Ihre Angabe steht in der Prüfliste „ungeprüft“ — nicht „liegt vor“ und nicht „liegt nicht vor“. Eine Annahme an dieser Stelle wäre eine Behauptung über einen Verwaltungsakt, den wir nicht kennen.

So rechnet das Programm nach vereinnahmten Entgelten

Gerechnet wird aus dem, was der Kontenexport hergibt, und zwar über zwei Konten statt über das Erlöskonto:

  • Mit der Rechnung: 4400 an 3816 „Umsatzsteuer nicht fällig 19 %“.
  • Mit der Zahlung: 3816 an 3806 „Umsatzsteuer 19 %“.

Der Soll-Umsatz von 3816 im Zeitraum ist die entstandene Steuer; die Bemessungsgrundlage wird daraus zurückgerechnet. Das Haben von 3806 ist dieselbe Zahl aus einer zweiten Quelle.

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG

Weichen beide voneinander ab, wird nichts gerechnet und nichts geraten. Der Befund heißt dann istversteuerung_gegenprobe_3816 und nennt beide Beträge. Ein Steuersatz, für den es kein Konto „nicht fällig“ gibt, behält die Sollversteuerung — und das steht als Befund da, statt still übergangen zu werden.

Das Beispiel, gerechnet

Ein Quartal, 30.000 € netto berechnet, davon 20.000 € vereinnahmt — erfundene Zahlen, bei jedem Abruf durch denselben Rechenkern gerechnet
 SollversteuerungIstversteuerungFundstelle
Kennzahl 81 (Bemessungsgrundlage)30.000,00 €20.000,00 €

Fundstelle. § 16 Abs. 1 Satz 1 gegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG

Kennzahl 83 (Zahllast)5.700,00 €3.800,00 €

Fundstelle. § 18 Abs. 1 UStG

Unterschied in diesem Quartal1.900,00 €die Steuer auf das, was noch offen steht

Der Unterschied ist keine Ersparnis, sondern eine Verschiebung: Sobald der Kunde zahlt, wird die Steuer fällig. Was sich verschiebt, ist der Zeitpunkt — und genau der entscheidet, ob eine kleine Gesellschaft ihre Umsatzsteuer aus dem Geld zahlt, das sie schon hat.

Anzahlungen stellen auch die Sollversteuerung um

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG: Wird das Entgelt vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt ist, entsteht die Steuer insoweit schon mit der Vereinnahmung — auch bei Sollversteuerung.

Die Bemessungsgrundlage steht dann auf dem Anzahlungskonto und noch nicht auf dem Erlöskonto.

SKR04 3272 (19 %) und 3260 (7 %) gehen deshalb auf Kennzahl 81 und 86: der Haben-Umsatz als Zugang, der Soll-Umsatz — die Verrechnung mit der Schlussrechnung — als Abgang.

Über den ganzen Auftrag gerechnet ergibt das genau einmal den Umsatz, im richtigen Zeitraum.

Ohne diese Zuordnung entsteht die Steuer bis zu einem Quartal zu spät.

Der Wechsel — der teure Fall

Fundstelle. § 20 Satz 3 UStG: „Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.“

Der gefährliche Bestand ist der Altbestand: die Steuer auf Rechnungen, die beim Wechsel noch aus der Ist-Zeit offenstehen. Sie liegt auf dem Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“. Wer auf Sollversteuerung wechselt und dieses Konto dabei ausbucht, statt es mit jeder Zahlung umzubuchen, lässt genau diese Umsätze unversteuert.

Erkannt wird der Wechsel am Monatsbild: Bei Istversteuerung trägt jeder Monat mit steuerpflichtigem Erlös auch eine Bewegung auf 3816. Gibt es Monate mit Erlös und ohne sie, meldet das Programm den Wechsel — mit dem Betrag des Altbestands.

Dieser Wächter steht außerhalb der Istversteuerungs-Prüfung, und das ist der Punkt: Im Monat des Wechsels und in jedem Monat danach ist 3816 leer. Dort fällt der Fall als Istversteuerung gar nicht mehr auf — und dort ist er teuer.

Diesen Fehler hat dieses Programm selbst gemacht

Bis zum 17.09.2026 erkannte die Voranmeldung die Istversteuerung, meldete sie als Fehler — und warf trotzdem die Summe der Erlöskonten aus. Das ist die Sollversteuerung und bei der Istversteuerung regelmäßig zu hoch, und zwar um die Steuer auf das, was am Ende des Zeitraums noch offen steht.

Fundstelle. § 20 UStG

Aufgefallen ist es nicht durch eine Prüfung: Fünf bestehende automatische Prüfungen führten die zu hohe Zahl als Sollwert. Eine bestandene Prüfung konserviert eine überholte Behauptung, wenn sie dieselbe falsche Annahme trifft wie der Code, den sie prüft.

Das steht hier, weil es die Frage beantwortet, die ein Leser an dieser Stelle zu Recht hat: Warum sollte man einem Programm glauben, das seine eigenen Fehler kennt? Weil eines, das sie nicht kennt, sie trotzdem hat.

Mehr: Fundstellen und was nicht belegt ist

Fundstellen

Jede einzeln nachgesehen, Stand 19.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.

StelleWofürGradWo nachgesehen

Fundstelle. § 20 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG

die drei Voraussetzungen, das „oder“ dazwischen, die Gestattung auf Antrag und die Grenze von 800.000 €A — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenam Gesetzestext nachgeschlagen (17.09.2026); das Programm rechnet mit diesem Wortlaut

Fundstelle. § 20 Satz 3 UStG

dass beim Wechsel der Art der Steuerberechnung kein Umsatz doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben darfA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenam Gesetzestext nachgeschlagen (17.09.2026)

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG

dass die Steuer im Regelfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung entstehtA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenam Gesetzestext nachgeschlagen (17.09.2026)

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG

dass eine Anzahlung die Steuer schon mit der Vereinnahmung entstehen lässt — auch bei SollversteuerungA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenam Gesetzestext nachgeschlagen (17.09.2026)

Fundstelle. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG

dass die Steuer bei Istversteuerung mit Ablauf des Zeitraums der Vereinnahmung entstehtA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenam Gesetzestext nachgeschlagen (17.09.2026)

Fundstelle. § 18 Abs. 1 UStG

die Zahllast in Kennzahl 83 des RechenbeispielsA — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenkonsolidierter Gesetzestext

Fundstelle. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

worauf verweist - ein Tatbestand, der bei UG und GmbH nicht greift

Fundstelle. § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG

A — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenkonsolidierter Gesetzestext

Fundstelle. § 148 AO

die Befreiung von der Buchführungspflicht

Fundstelle. § 20 Satz 1 Nr. 2 UStG

A — Wortlaut der Norm im Volltext gelesenkonsolidierter Gesetzestext
SKR04, Konten 3816/3806, 3811/3801, 3272 und 3260die Kontenpaare, aus denen das Programm die vereinnahmten Entgelte liestB — aus einer amtlichen Veröffentlichung gelesender Standardkontenrahmen; das Programm liest genau diese Kontenpaare
Wachstumschancengesetzdie Anhebung der Grenze von 600.000 € auf 800.000 €

Fundstelle. § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG

C — nur Sekundärquelle — nicht am Gesetzes- oder Amtstext bestätigtder geltende Gesetzeswortlaut nennt 800 000 Euro; das ÄNDERUNGSGESETZ stammt aus zweiter Hand
Dass die Anhebung durch das Wachstumschancengesetz erfolgte, haben wir nicht am Bundesgesetzblatt geprüft. Belegt ist nur der heutige Betrag.
Eine vierte Nummer der Vorschrift

Fundstelle. § 20 Satz 1 UStG

ob es sie gibtD — in dieser Umgebung nicht prüfbar gewesennicht nachgeschlagen
Eine Quelle nennt daneben eine Nummer 4 (juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht freiwillig Bücher führt). Der Wortlaut, der in diesem Projekt liegt, kennt sie nicht. Für den Kundenkreis dieses Programms wäre sie ohne Bedeutung; nachgeschlagen haben wir sie nicht.

Was wir nicht belegen können

Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.

  • Ob eine Nummer 4 hat

    Fundstelle. § 20 Satz 1 UStG

    — Der Wortlaut im Projekt kennt drei Nummern. Eine Sekundärquelle nennt eine vierte. Wir haben es nicht nachgeschlagen und behaupten deshalb nichts.
  • Durch welches Gesetz die Grenze auf 800.000 € stiegBelegt ist der heutige Betrag aus dem Normwortlaut. Das Änderungsgesetz kennen wir nur aus zweiter Hand.
  • Wie das Finanzamt über einen Antrag entscheidet

    Fundstelle. § 20 UStG

    — Das ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall. Weder das Gesetz noch dieses Programm sagen voraus, ob sie ergeht.

Und was heißt das für Sie?

Die Umsatzsteuerseite Ihres Geschäftsjahres fragt die drei Voraussetzungen ab und rechnet mit Ihrer Antwort. Ohne Antwort meldet sie „ungeprüft“ und nimmt nichts an.

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