
Verrechenbarer Verlust
Warum ein Verlustanteil die Einkommensteuer oft nicht mindert.
Fundstelle. § 27 KStG
Das steuerliche Einlagekonto entscheidet darüber, ob eine Zahlung an den Gesellschafter Kapitalertrag ist oder die Rückgabe eigener Einlagen. Es steht in keiner Bilanz.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie — das Programm fragt und rechnet.
Fundstelle. § 2 StBerG
Fundstelle. § 27 Abs. 2 KStG
Wer Geld in seine GmbH einlegt, ohne dafür Stammkapital zu bekommen — eine Zahlung in die Kapitalrücklage, ein Gesellschafterzuschuss —, kann es später steuerfrei zurückbekommen. Es ist ja sein eigenes Geld.
Damit das Finanzamt weiß, wie viel davon noch aussteht, führt jede Kapitalgesellschaft eine Nebenrechnung: das steuerliche Einlagekonto. Es wird jährlich gesondert festgestellt — und zwar immer, auch von der UG mit einem Euro Stammkapital und ohne jede Einlage. Dann eben mit null.
Fundstelle. § 27 Abs. 2 KStG
Es steht in keiner Bilanz. Ein Kontenexport sagt, was auf der Kapitalrücklage steht; er sagt nicht, ob der Zugang eine Einlage des Gesellschafters war oder ein umgegliederter Gewinn. Das ist keine Lücke dieses Programms, sondern eine der doppelten Buchführung.

§ 27 Abs. 1 Satz 3 KStG: Leistungen mindern das Einlagekonto nur, soweit sie den ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Zuerst gilt also der Gewinn als verwendet; erst der Rest ist Einlagenrückgewähr. Der Geschäftsführer kann das nicht anders bestimmen.
Satz 4 deckelt die Rückgewähr auf den Bestand: Das Konto wird durch Leistungen nicht negativ.
Und jetzt derselbe Fall ohne Steuerbescheinigung. § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG sagt nicht „dann wird nachgereicht“, sondern: Die Einlagenrückgewähr gilt als mit null Euro bescheinigt.
Das Einlagekonto sinkt dann nicht von 50.000,00 € auf 35.000,00 €, sondern bleibt bei 50.000,00 € — und der Gesellschafter versteuert die ganzen 60.000 € als Kapitalertrag statt nur 45.000 €.
Die Bescheinigung ist keine Formalie; sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Rückzahlung eigener Einlagen steuerfrei bleibt.
Umgekehrt bindet eine erteilte Bescheinigung auch dann, wenn sie zu niedrig ist. Wer 5.000 € bescheinigt, wo 15.000 € richtig gewesen wären, hat die Differenz verschenkt.
Fundstelle. § 27 Abs. 5 Satz 1 KStG
Der amtliche Vordruck rechnet genau das nach: Zeile 50 der Anlage KSt 1 F ist der kleinste Wert aus drei Beträgen, und ein nicht angegebenes Feld geht dort mit null in die Rechnung. Satz 2, in eine Prüfbedingung gegossen.

§ 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG zwingt die UG, ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. In der Bilanz steht sie neben der Kapitalrücklage — und genau deshalb wird sie mit einer Einlage verwechselt.
§ 27 Abs. 1 Satz 1 KStG erfasst die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen, also das, was ein Gesellschafter von außen zuführt. Die gesetzliche Rücklage führt niemand zu; sie entsteht aus dem Jahresüberschuss der Gesellschaft. Wer sie auf das Einlagekonto bucht, macht aus versteuertem Gewinn eine steuerfrei rückzahlbare Einlage.
Das Programm rechnet sie deshalb immer mit 0,00 € als Zugang an — auch wenn wie hier 12.500,00 € eingetragen werden — und schreibt den Grund daneben.
Erst bei der Umwandlung in Nennkapital greift § 28 KStG — und weil die Rücklage eben nicht im Einlagekonto steht, entsteht in ihrer Höhe ein Sonderausweis.
Fundstelle. § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG; § 28 Abs. 1 KStG

§ 27 Abs. 1 Satz 2 KStG schreibt das Konto vom Bestand am Ende des Vorjahres fort, und § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG macht den Feststellungsbescheid des Vorjahres zum Grundlagenbescheid. Der Anfangsbestand ist also keine Angabe, die jemand macht — er steht fest.
Ein Zahlendreher darin pflanzt sich durch jedes weitere Jahr fort und fällt erst auf, wenn ein Gesellschafter eine Ausschüttung falsch versteuert hat.
Dieses Programm setzt ihn deshalb selbst aus dem Vorjahr ein und überschreibt nichts: Weicht der festgestellte Bestand von der eigenen Rechnung ab, gilt der Bescheid, und die Abweichung steht im Klartext da.
Jede einzeln nachgesehen, Stand 20.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.
Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält. Eine Fachseite, die ihre Lücken glattbügelt, sieht vollständig aus und ist es nicht.
Fundstelle. §§ 14, 29 KStG
Fundstelle. § 27 Abs. 5 KStG
Für eine GmbH oder UG baut das Programm die Anlage KSt 1 F mit — Bestand, Verwendungsreihenfolge und Sonderausweis, fortgeschrieben aus dem Vorjahr.
Was das kostet
Warum ein Verlustanteil die Einkommensteuer oft nicht mindert.

Handelsrechtlich eine GmbH wie jede andere – die Unterschiede liegen im Steuerrecht.