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Seiten zu UG, GmbH, Holding, E-Bilanz, Offenlegung – und was zu tun ist, wenn eine Frist abgelaufen ist.
Eine Holding ist handelsrechtlich eine GmbH wie jede andere — die Unterschiede liegen im Steuerrecht und bei der Frage, ob ein Konzernabschluss nötig wird.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht und was dieses Programm daraus rechnet. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein. Ob eine Vorschrift auf Ihren Fall passt, entscheiden Sie.
„Holding“ ist keine Rechtsform. Eine Holding-GmbH stellt ihren Jahresabschluss nach denselben Vorschriften auf wie jede GmbH; ihre Beteiligungen stehen im Anlagevermögen.
Der Unterschied kommt mit dem Konzernabschluss. Wer beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen hat, muss einen Konzernabschluss aufstellen — es sei denn, die Größenmerkmale werden unterschritten.
Diese Befreiung ist der Normalfall bei einer kleinen Holding, aber sie ist eine Voraussetzung und keine Selbstverständlichkeit.

Einen Konzernabschluss baut es nicht. Wer einen aufstellen muss, braucht dafür eine andere Lösung; das steht hier, damit es niemand erst nach dem Kauf merkt.
Ebenfalls nicht gebaut: die Organschaft und die Umwandlung. Beide werden in der Körperschaftsteuererklärung gemeldet und nicht geraten — die Erklärung gilt dann als nicht vollständig, und der Grund steht im Klartext daneben.

5 Stück, jede mit ihrer Fundstelle. Auch diese Liste ist gerechnet: Sie kommt aus demselben Modul, das über einen echten Abschluss entscheidet.
Diese Tabelle steht nicht im Text — sie kommt aus dem Versandkatalog des Programms. Was dort heute als übermittelbar geführt wird, steht hier; ändert sich das, ändert sich diese Seite mit.
Handelsrechtlich nicht. Eine Holding-GmbH stellt Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf wie jede GmbH; dieselben Größenklassen und Fristen gelten.
Gewinnausschüttungen einer Tochter sind bei der Körperschaftsteuer zu 95 Prozent steuerfrei, wenn die Beteiligung zu Beginn des Jahres mindestens 10 Prozent beträgt; 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Ausgabe. Bei der Gewerbesteuer braucht es mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums.
Meist nicht. Kleine Konzerne sind größenabhängig befreit. Ob die Grenzen in Ihrem Fall unterschritten sind, rechnet Ihnen dieses Programm nicht aus; das prüft eine Kanzlei.
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