
Das Steuerjahr als Bild
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Zum Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 auf 280 % — ohne Beschluss der Gemeinde. Nach unserer eigenen Auszählung betrifft das heute 43 von 10754 Gemeinden.

Diese Seite rechnet, was im Gesetz steht. Sie ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein.
Fundstelle. § 2 StBerG
Im Gewerbesteuergesetz steht jetzt über den Hebesatz: „Er beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat.“ Vorher stand dort 200 Prozent.
Fundstelle. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG
Die Gewerbesteuer entsteht in zwei Stufen: Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest — Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 %, die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Der Mindesthebesatz greift damit in der zweiten Stufe: Der Messbetrag bleibt gleich, die Steuer steigt.
Fundstelle. § 11 Abs. 2 GewStG; § 16 Abs. 1 GewStG
Das ist keine Aufforderung an die Gemeinden, etwas zu beschließen, sondern eine unmittelbar geltende Rechtsfolge, die kraft Gesetzes wirkt. Der Hebesatz beträgt 280 Prozent.
Wer heute 250 Prozent erhebt, hat keinen höheren Hebesatz bestimmt — für den Erhebungszeitraum 2027 sind dann 280 Prozent anzuwenden, auch wenn die Hebesatzsatzung nie angefasst wird und im Amtsblatt nichts steht.
Geändert hat das das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, ausgefertigt am 29.06.2026 und verkündet am 02.07.2026. Der Änderungsbefehl im Gesetzentwurf ersetzt nur eine Zahl: Aus der Angabe „200“ wird die Angabe „280“.
Anzuwenden erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 — bis einschließlich 2026 bleibt es bei 200 Prozent.
Fundstelle. Artikel 7 des Gesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 197; § 36 Abs. 5b GewStG
Die Begründung des Entwurfs sagt, warum: „Es hat sich gezeigt, dass auch der derzeitige Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 200 Prozent noch zu hohe Anreize für rein steuermotivierte Unternehmensverlagerungen bietet.“ (Bundestags-Drucksache 21/6002)

Das ist unsere eigene Auszählung über den Datenbestand, nicht eine übernommene Größenordnung: Für jede der 10.754 Gemeinden im Bestand wird der jüngste bekannte Gewerbesteuer-Hebesatz gegen den ab 2027 geltenden Mindestsatz von 280 % gehalten.
Stand des Bestands: 19. Oktober 2026; der amtliche Realsteuervergleich reicht bis zum Berichtsjahr 2024.
Der niedrigste Hebesatz im Bestand beträgt 200 %. Für ein Unternehmen dort steigt die Gewerbesteuer zum Erhebungszeitraum 2027 um 80 % — ohne dass die Gemeinde etwas tut.
Die vollständige Liste steckt im Datenbestand; sie ändert sich mit jeder Satzung. Ob Ihre Gemeinde dabei ist, sagt der Rechner oben.
10.754 Gemeinden im Bestand, Stand 19. Oktober 2026; der amtliche Realsteuervergleich reicht bis zum Berichtsjahr 2024.
Verbindlich ist allein die Haushalts- oder Hebesatzsatzung der Gemeinde. Die amtliche Statistik erscheint erst im Folgejahr; für ein Jahr ohne amtliche Veröffentlichung tragen Sie den Satz selbst ein.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: „Hebesätze der Realsteuern“ (Ausgaben 2020 bis 2022) und Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-03-01-5 (Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024); Statistisches Bundesamt: Realsteuervergleich 2025 (kreisfreie Städte)
Statistische Anteile: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten wurden aufbereitet. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Die Untergrenze, unter die keine Gemeinde den Hebesatz der Gewerbesteuer setzen darf. Bis 2026 sind es 200 Prozent, ab 2027 sind es 280 Prozent.
Nein. Liegt ihr Hebesatz darunter, gilt ab 2027 der Mindesthebesatz kraft Gesetzes. Ihr Bescheid steigt, auch wenn der Gemeinderat nichts ändert.
Bei 100.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Messbetrag 3.500 €. Jeder Prozentpunkt Hebesatz kostet dann 35 €. Eine Gemeinde mit 250 Prozent, die auf 280 Prozent steigt, macht 9.800 € statt 8.750 € – also 1.050 € mehr.
Jede einzeln nachgesehen, Stand 18.09.2026. Der Sicherheitsgrad gilt pro Fundstelle, nicht pro Absatz.
Diese Punkte stehen hier, damit niemand sie für gesichert hält.
Fundstelle. § 16 Abs. 3 GewStG
Fundstelle. §§ 28, 29 GewStG
Zwischen Gewinn und Gewerbeertrag stehen die Hinzurechnungen und die Kürzungen. Der Gewerbesteuerrechner zeigt jeden Schritt mit seiner Fundstelle.
Fundstelle. § 8; § 9 GewStG

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