Weitere Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Unter demselben Kreisschlüssel führt der Bestand keine weitere Gemeinde — so ist es bei kreisfreien Städten und Stadtstaaten. Den Vergleich mit dem Land zeigt dessen Seite.

Hebesatz 415 Prozent (2025), was das für einen Gewinn von 100.000,00 € bedeutet, und der Mindesthebesatz ab 2027.
Speyer, kreisfreie Stadt trägt für 2025 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 Prozent. Die Gemeinde setzt ihn selbst fest; verbindlich ist allein ihre Haushalts- oder Hebesatzsatzung.
Fundstelle. § 16 Abs. 1 GewStG
Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich 2025 (Statistisches Bundesamt), Tabelle 71231-04, erschienen 15.10.2026.
Gerechnet für eine GmbH oder UG mit Sitz in Speyer. Die Zahlen kommen aus demselben Rechenkern, der auch die Gewerbesteuerrückstellung in einem Jahresabschluss rechnet — es gibt hier keine zweite Formel.
Unter demselben Kreisschlüssel führt der Bestand keine weitere Gemeinde — so ist es bei kreisfreien Städten und Stadtstaaten. Den Vergleich mit dem Land zeigt dessen Seite.
In Rheinland-Pfalz liegt der Durchschnitt bei 389 Prozent. Speyer liegt damit höher als der Landesdurchschnitt und steht auf Platz 2115 von 2301 Gemeinden des Landes (Platz 1 ist der niedrigste Satz). Auf den Beispielgewinn gerechnet sind das 910,00 € mehr als im Landesdurchschnitt.
Gerechnet über alle 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, für die ein Hebesatz vorliegt.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt ein Mindesthebesatz von 280 Prozent. Speyer liegt mit 415 Prozent darüber — hier ändert sich dadurch nichts.
Fundstelle. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG i.d.F. vom 29.06.2026
Eine GmbH oder UG kann die Gewerbesteuer auf keine andere Steuer anrechnen und nicht als Betriebsausgabe abziehen. Bei einem Hebesatz von 415 Prozent bleiben auf den Beispielgewinn 14.525,00 € im Jahr in voller Höhe.
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Gewerbesteuer für Speyer berechnenMindesthebesatz 2027 prüfenStand der Daten: 19. Oktober 2026. Statistische Anteile: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten wurden aufbereitet. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein — sie gibt wieder, was im Gesetz steht und was das Programm daraus rechnet.
Fotos: Ekaterina Tyapkina (b5kN9ClBRNU), Unsplash — Unsplash-Lizenz.