Gewerbesteuer in Landshut
Hebesatz 420 Prozent (2025), was das für einen Gewinn von 100.000,00 € bedeutet, und der Mindesthebesatz ab 2027.
Der Hebesatz
Landshut trägt für 2025 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 Prozent. Die Gemeinde setzt ihn selbst fest; verbindlich ist allein ihre Haushalts- oder Hebesatzsatzung.
Fundstelle. § 16 Abs. 1 GewStG
Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich 2025 (Statistisches Bundesamt), Tabelle 71231-04, erschienen 15.10.2026.
Was das bei 100.000,00 € Gewinn ausmacht
Gerechnet für eine GmbH oder UG mit Sitz in Landshut. Die Zahlen kommen aus demselben Rechenkern, der auch die Gewerbesteuerrückstellung in einem Jahresabschluss rechnet — es gibt hier keine zweite Formel.
Im Vergleich zum Bundesland
In Bayern liegt der Durchschnitt bei 345 Prozent. Landshut liegt damit höher als der Landesdurchschnitt und steht auf Platz 2036 von 2056 Gemeinden des Landes (Platz 1 ist der niedrigste Satz). Auf den Beispielgewinn gerechnet sind das 2.625,00 € mehr als im Landesdurchschnitt.
Gerechnet über alle 2056 Gemeinden in Bayern, für die ein Hebesatz vorliegt.
Weitere Gemeinden in Bayern
Unter demselben Kreisschlüssel führt der Bestand keine weitere Gemeinde — so ist es bei kreisfreien Städten und Stadtstaaten. Den Vergleich mit dem Land zeigt dessen Seite.
Der Mindesthebesatz 2027
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt ein Mindesthebesatz von 280 Prozent. Landshut liegt mit 420 Prozent darüber — hier ändert sich dadurch nichts.
Fundstelle. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG i.d.F. vom 29.06.2026
GmbH und UG: die Gewerbesteuer bleibt
Eine GmbH oder UG kann die Gewerbesteuer auf keine andere Steuer anrechnen und nicht als Betriebsausgabe abziehen. Bei einem Hebesatz von 420 Prozent bleiben auf den Beispielgewinn 14.700,00 € im Jahr in voller Höhe.
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Gewerbesteuer für Landshut berechnen Mindesthebesatz 2027 prüfenStand der Daten: 19. Oktober 2026. Statistische Anteile: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten wurden aufbereitet. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall und darf keine sein — sie gibt wieder, was im Gesetz steht und was das Programm daraus rechnet.