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Gewerbesteuer-Hebesätze in Hamburg

Hamburg ist Land und Gemeinde zugleich: ein Hebesatz, 470 Prozent. Die Seite der Gemeinde zeigt die Beispielrechnung.

Eine kleine Stadt mit Kirche zwischen Feldern und Hügeln – Gewerbesteuer-Hebesätze im Land

Hamburg in Zahlen

Hebesatz: 470 Prozent.

Der Satz liegt über 400 Prozent. Eine GmbH oder UG zahlt die volle Gewerbesteuer – angerechnet wird bei ihr nichts.

Ein Rathaus – jede Gemeinde setzt ihren Hebesatz

So viel zahlt eine GmbH in Hamburg

Gerechnet für eine GmbH oder UG mit 100.000 Euro Gewinn, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewinn wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit 3,5 Prozent malgenommen; das ergibt 3.500 € Messbetrag. Den Rest macht der Hebesatz der Gemeinde.

SatzHebesatzGewerbesteuer
Hamburg470 %16.450 €

Einen Freibetrag hat eine GmbH oder UG nicht; den gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Gezahlt wird in Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, abgerechnet mit dem Bescheid der Gemeinde.

Alle Gemeinden von A bis Z

H

GemeindeHebesatz
Hamburg470 %

Die anderen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hamburg?

470 Prozent. Hamburg ist Land und Gemeinde zugleich und hat deshalb nur einen Satz.

Wie viel Gewerbesteuer zahlt eine GmbH in Hamburg bei 100.000 Euro Gewinn?

Beim Hebesatz von 470 Prozent rund 16.450 €: 100.000 Euro mal 3,5 Prozent Messzahl ergeben 3.500 € Messbetrag, mal Hebesatz. Hinzurechnungen und Kürzungen sind dabei nicht berücksichtigt.

Ändert der Mindesthebesatz 2027 etwas in Hamburg?

Nein. Der Satz liegt mit 470 Prozent schon heute über 280 Prozent.

Mit eigenen Zahlen rechnen

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Gewerbesteuer berechnen

Die Sätze stammen aus dem Berichtsjahr 2026 (Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-01-03-5). Stand der Daten: 19. Oktober 2026. Verbindlich ist allein die Haushalts- oder Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall. Statistische Anteile: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten wurden aufbereitet. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.