Gewerbesteuer-Hebesätze in Bremen
2 Gemeinden mit Hebesatz, im Durchschnitt 460 Prozent. Jede hat eine eigene Seite mit Beispielrechnung, Platz im Land und den Nachbarn im Kreis.

Bremen in Zahlen
Durchschnitt über alle 2 Gemeinden: 460 Prozent.
Alle Gemeinden des Landes haben denselben Satz: 460 Prozent.
2 Gemeinden liegen über 400 Prozent. Eine GmbH oder UG zahlt dort die volle Gewerbesteuer – angerechnet wird bei ihr nichts.

So viel zahlt eine GmbH in Bremen
Gerechnet für eine GmbH oder UG mit 100.000 Euro Gewinn, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewinn wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit 3,5 Prozent malgenommen; das ergibt 3.500 € Messbetrag. Den Rest macht der Hebesatz der Gemeinde.
Einen Freibetrag hat eine GmbH oder UG nicht; den gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Gezahlt wird in Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, abgerechnet mit dem Bescheid der Gemeinde.
Alle Gemeinden von A bis Z
B
Die anderen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bremen?
Im Durchschnitt 460 Prozent über alle 2 Gemeinden. Der niedrigste Satz liegt bei 460, der höchste bei 460 Prozent.
Wie viel Gewerbesteuer zahlt eine GmbH in Bremen bei 100.000 Euro Gewinn?
Beim Landesdurchschnitt von 460 Prozent rund 16.100 €: 100.000 Euro mal 3,5 Prozent Messzahl ergeben 3.500 € Messbetrag, mal Hebesatz. Hinzurechnungen und Kürzungen sind dabei nicht berücksichtigt.
Ändert der Mindesthebesatz 2027 etwas in Bremen?
Für keine Gemeinde in Bremen: Alle Sätze liegen schon heute bei 280 Prozent oder darüber.
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Gewerbesteuer berechnenDie Sätze stammen aus dem Berichtsjahr 2026 (Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-01-03-5). Stand der Daten: 19. Oktober 2026. Verbindlich ist allein die Haushalts- oder Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Diese Seite ist keine Beratung im Einzelfall. Statistische Anteile: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten wurden aufbereitet. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.